Abmahnung der HUGO BOSS Trade Mark Management GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte WilmerHale

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Aktuell wurde uns ein markenrechtliches Abmahnschreiben der HUGO BOSS Trade Mark Management GmbH & Co. KG vorgelegt. Das Abmahnschreiben datiert vom 24.03.2023.


In dem Abmahnschreiben wird darauf hingewiesen, dass die HUGO BOSS Trade Mark Management GmbH & Co. KG zum HUGO BOSS-Konzern gehört und für diese konzernweit die gewerblichen Schutzrechte verwaltet und betreut. Hierzu gehören die in Bezug genommenen Marken „BOSS“ unter der UM Nr. 000049221 sowie DE Nr. 1008283 sowie auch die Wortmarke „thisistherealboss“ unter der UM Nr. 018010219 sowie auch die Wortmarke „#ThisIsBoss“ unter der UM Nr. 017912457.


Was wird im markenrechtlichen Abmahnschreiben gerügt?


Bei unserer Partei handelt es sich um einen Ebay-Händler, der sogenannte Partner-Shirts anbietet, die unter anderem in verschiedenen Varianten mit der Bezeichnung „BOSS“ und zwar mit entsprechenden Zusätzen wie bestimmten Artikeln oder dem Wort „REAL“ versehen sind. Der Rechteinhaber sieht hier eine Verletzung seiner Markenrechte, in dem die entsprechenden Bezeichnungen auf den T-Shirts selbst angeboten werden.


Von unserer Mandantschaft wird hierbei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 150.000,00 € gefordert. Dies entspricht einen Betrag inkl. MwSt von 3020,34 €. Hinzu kommt ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 €.


Was ist von der Abmahnung zu halten?


Zunächst weisen wir darauf hin, dass vor dem Hintergrund der markenrechtlichen Besonderheiten bei dem Erhalt einer solchen Abmahnung stets und immer fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.  Markenrechtlichen Abmahnungen ist immer ein enormes wirtschaftliches Risiko immanent, da die Gegenstandswerte bekanntlich hoch sind.


Die Besonderheit in dem vorliegenden Abmahnschreiben dürfte darin liegen, dass hier die Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, die bei der Aufbringung von Marken auf Textilien durch jahrelange Rechtsprechung bestehen. Es stellt sich hierbei oft und stets die Frage, ob in der jeweiligen Konstellation tatsächlich eine sogenannte markenmäßige Verwendung gegeben ist. Wir haben bereits zahlreiche Textilhersteller durch die Instanzen im Bereich des Markenrechtes vertreten und verfügen hierbei über eine große Erfahrung. Hierbei durften wir feststellen, dass nicht jede Marke, die sogar wortidentisch auf T-Shirts aufgebracht wird, immer eine Markenrechtsverletzung darstellt. Hierbei kommt es stets auf den Einzelfall an.


Zu erwähnen ist, dass der Rechteinhaber in dem uns vorliegenden markenrechtlichen Abmahnschreiben ein Urteil des OLG Hamburg in einer ähnlichen Konstellation beigefügt hat, die zugunsten des Rechteinhabers entschieden hat. Es stehen grundsätzlich immer verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Insoweit muss auch das wirtschaftliche Interesse an dem Weitervertrieb der streitgegenständlichen Produkte stets mit dem Mandanten genau erörtert werden, um sodann eine Kostenrisiko-Abwägung zu treffen. Dies besprechen wir mit unseren Mandanten stets ganz genau, um unnötige Risiken zu vermeiden.


Sollten auch Sie ein markenrechtliches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir verfügen über eine sehr hohe Expertise. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, wozu ausdrücklich das Markenrecht gehört. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt Jan B. Heidicker hat bereits eine vierstellige Anzahl von markenrechtlichen Verfahren betreut und beraten. Hierzu zählen sowohl gerichtliche als auch natürlich außergerichtliche Verfahren. Auch sind wir mittlerweile nahezu täglich im Bereich der Markenanmeldungen tätig, sodass wir Ihnen auch hier hilfreich zur Seite stehen können.


Sollten auch Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten haben, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben unter ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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