Abmahnung der INBUS IP GmbH wegen der Marke „INBUS“

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Handeln Sie mit Werkzeug und Eisenwaren? Dann sind Sie möglicherweise bezüglich einer speziellen Abmahnung gefährdet.

1. Was ist passiert?

Immer wieder erreichen uns Berichte über Abmahnungen der INBUS IP GmbH, welche wegen Markenverletzungen gegen Onlinehändler vorgehen. Auf dieses Unternehmen sind im Bereich Kleineisenwaren mehrere Marken mit dem Bestandteil „INBUS“ registriert. Nutzt jemand unberechtigt diese Marken, geht die INBUS IP GmbH – zunächst ohne rechtsanwaltliche Unterstützung – dagegen vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Händler vorsätzlich oder lediglich fahrlässig – weil er nicht wusste, dass der Begriff geschützt ist – die fremde Marke verwendete. Darin liegt die Gefahr für diejenigen, die „Inbus“ lediglich für einen anderen Begriff für „Innensechskantschraube“ halten und nicht für eine Marke eines bestimmten Unternehmens.

2. Was fordert die INBUS IP GmbH?

Es werden in erster Linie Unterlassungsansprüche geltend gemacht und die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung gefordert. Rechtsanwaltskosten werden zunächst – für den Fall, dass die Erklärung unterzeichnet wird – nicht gefordert.

Dies macht die Abmahnung aber nicht weniger gefährlich, denn bei unvorsichtiger Formulierung der Unterlassungserklärung und späteren Verstößen können Vertragsstrafen anfallen, die die durchschnittlichen Rechtsanwaltsgebühren einer Abmahnung weit übersteigen.

3. Wie reagieren Sie?

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder befinden Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Wir haben Erfahrung mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung bekannter Marken. Rufen Sie uns gerne an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenfrei. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit und international tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Schauen Sie sich auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an.

Des Weiteren beachten Sie folgende Tipps:

  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
  • Geben Sie ohne fachgerechte Beratung weder mündlich noch schriftlich Erklärungen ab.
  • Erteilen Sie einstweilen keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen.
  • Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Markenrecht gehört auch in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen Ihnen auch bei der Anmeldung oder Verteidigung Ihrer Marken. Auch prüfen wir gerne Ihren Internet-Auftritt. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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