Abmahnung der Kanzlei Schroeder Rechtsanwalt Lutz Schroeder für Paul Elcombe

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Schröder - Rechtsanwalt Lutz Schröder für Paul Elcombe vor. Abgemahnt wird die Verletzung des Urheberrechts im Internet. Es wird ein Abgeltungsbetrag i. H. v. 750,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen der Kanzlei Schroeder -Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • Paul Elcombe, Ripley Lane West, Leatherhead KT 24 6JS, Großbritannien
  • Peter Banks , 57 Holly Park Drive, Birmingham B249LG, Großbritannien
  • Raymond Gallery, 42 Bennetts Road, Birmingham B8 1QH, Großbritannien

Abgemahnt werden verschiedene Filme (z. B. "Foodies 2″). Auffällig ist, dass Bezug genommen wird auf einen Streitwert i. H. v „mindestens 50.000 €" (Seite 4 und Seite 5) und im Anschluss unter Punkt 8 der Abmahnung ein „Abgeltungsbetrag" in Höhe 750,00 EUR "angeboten" wird.

Der Abmahnung liegt zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.

Problematisch an der Abmahnung der Kanzlei Schroeder ist insbesondere die hohe Vergleichssumme und die Unterlassungserklärung, die ein Schuldanerkenntnis beinhaltet und ohne weitere Begründung den „Abgeltungsbetrag" i. H. v 750,00 € mit aufnimmt.

Reagieren, aber richtig!

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die „leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich, diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden.

Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien „doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema