Abmahnung der Kanzlei U + C wegen Porno-Streaming auf redtube.com (Redtube) erhalten?

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Die Kanzlei U + C mahnt für die Schweizer The Archive AG Internetnutzer ab, die über die Website RedTube sog. Streams mit pornographischem Inhalt betrachtet haben. Es handelt sich um verschiedene Filme. Beim Streaming werden die gestreamten Videofilme vom Nutzer nicht vor dem Betrachten auf den eigenen PC heruntergeladen, sondern „im Internet" angesehen. Nach dem Ablauf des Films befindet sich demgemäß keine Kopie des Films auf dem PC des Nutzers.

Fraglich ist, ob das Streaming aus Nutzersicht überhaupt urheberrechtswidrig ist. Gemäß § 53 UrhG sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Allenfalls für das Vorhalten von Streaming-Angeboten (etwa durch die Betreiber von kinox.to oder movie2k.to) werden urheberrechtswidriges und auch strafbares Verhalten diskutiert. Auch betrachten wir die Quelle für die in den Abmahnungen aufgeführten IP-Adressen als sehr kritisch.

Die der Abmahnung beiliegende vorbereitete Unterlassungserklärung sollten Sie ohne vorherigen rechtsanwaltlichen Rat nicht abgeben. Ebenso sollten Sie die geforderten Kosten, die für Sie möglicherweise als „noch tragbar" erscheinen, bezahlen.

Gleichwohl sollten Sie die Abmahnung nicht einfach ignorieren! Wir helfen Ihnen gerne weiter; rufen Sie uns an oder übersenden Sie uns Ihre Abmahnung!


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