Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „RoboCop"

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Derzeit liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „RoboCop“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung vor. Der Vorwurf lautet auf ein öffentliches Zugänglichmachen des Filmwerkes über eine Internettauschbörse.

Hinweis

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form ungeprüft! Denn diese Erklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch bereits im Vorfeld mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf abgeschnitten werden.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von dem Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 € gefordert.

Schadensersatzhöhe

Als Schadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 600,00€ angesetzt. Dieser Betrag ist unserer Ansicht nach als überhöht zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Streitwerte von Teilen der Rechtsprechung als angemessen angesehen werden.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Eine der häufig anzutreffenden Konstellationen bezüglich der Haftung von Anschlussinhabern im Rahmen von Wohngemeinschaften für Filesharingaktivitäten ihrer Mitbewohner war nun Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln. Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12, entschieden, dass den Hauptmieter und Anschlussinhaber ohne konkreten Anlass gegenüber seinen Untermietern weder Prüfungs- und Kontrollpflichten noch Belehrungspflichten treffen. Nach Ansicht des LG Köln hat auch der Hauptmieter, der selbst Mitbewohner der Wohngemeinschaft ist, die Privatsphäre des Untermieters zu achten, während den Untermieter seinerseits Schutz- und Rücksichtnahmepflichten treffen. Insbesondere bei gleichaltrigen Mitbewohnern trifft den Hauptmieter mangels Informationsvorsprung keine Verpflichtung zur Belehrung.

Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat! So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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