Abmahnung der Monster Energy Co. durch Bear & Wolf (Winterstein) wegen „Monster Energy“ erhalten?

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Zur Zeit mahnen die Winterstein Rechtsanwälte (auftretend unter „Bear & Wolf“) Markenverletzungen an den Marken der Monster Energy Company ab, insbesondere hinsichtlich der Wortmarke „Monster Energy“ und/oder von Wort-/Bild- und Bildmarken mit 3 Kratzspuren. Diese Marken sind u.a. für Energy-Drinks eingetragen.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie seitens der Monster Energy Company eine Abmahnung oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? In diesem Fall rufen Sie uns sofort an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Sie profitieren von unserer Erfahrung! Wir prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, erstellen Ihnen ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die bestmöglich auch Ihre Interessen wahrt oder verteidigen Sie gegen möglicherweise überhöhte Kostenforderungen.

2. Was fordert man von Ihnen?

Bear & Wolf fordert in ihren Abmahnungen für die Monster Energy Company eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung sowie Auskunft und Rechnungslegung über das Ausmaß der Verletzung. Des Weiteren wird Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten verlangt. Diese fallen bei den häufig hoch angesetzten Gegenstandswerten empfindlich aus. Bei einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR und einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen die Abmahnkosten beispielsweise 2.948,90 EUR netto.

3. Was wir Ihnen empfehlen

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Unterschreiben Sie keine von der Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärung!
c. Geben Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen!
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir melden auch Ihre Marke an, sichern Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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