Abmahnung der Porsche AG über Rechtsanwälte Lichtenstein Körner & Partner mbB

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell wieder einmal eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lichtenstein Körner & Partner mbB für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des Vorwurfes der Verletzung von Markenrechten vorgelegt. Da mir in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zur Prüfung vorgelegt worden sind, ist mir die Abmahnerin aus vorangegangenen Abmahnungen bereits bekannt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen:

Bei den hier vorliegenden Abmahnungen handelt es sich um markenrechtliche Abmahnungen. Die Abmahnungen beziehen sich auf den Vorwurf der Verletzung der Rechte an verschiedenen Marken der Abmahnerin, insbesondere auf die Verletzung der Rechte an der Marke „Porsche” und auf die Verletzung der Rechte an dem Porsche-Wappen. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die fraglichen Waren weder von der Abmahnerin noch mit ihrer Zustimmung in der Europäischen Union oder dem Europäischen Währungsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Mit den Abmahnungen wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht in den hier vorliegenden Fällen eine feste Vertragsstrafe vor. Des Weiteren werden mit den Abmahnungen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Kostenerstattung geltend gemacht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

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Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine Email.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch zu den verschiedenen Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Im Rahmen einer entsprechenden Beratung erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen und spreche konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht 


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