Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch für UNAPOLOGETIC von Rihanna

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Die Rechtsanwälte Rasch mahnen nach längerer Pause nun doch wieder im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist das Musikwerk UNAPOLOGETIC von Rihanna.

Wie schon in den vergangenen Jahren fordern die Rechtsanwälte Rasch von dem jeweiligen Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten der Universal Music GmbH. Hier hat sich nicht viel geändert.

Sehr wohl aber hat sich die Rechtsprechung bezüglich der Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung in den vergangenen Jahren geändert. Keinesfalls ist es so, dass der Anschlussinhaber entweder als Täter oder als sog. „Störer“ auf Unterlassung haftet. Vielmehr mehren sich die Konstellationen, in denen überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Obwohl viele Betroffene zunächst auf den ebenfalls geforderten Zahlungsanspruch in Höhe von 900,00 EUR achten und die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht unbedingt für problematisch halten, ist gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung besondere Vorsicht geboten. Die Unterlassungserklärung bindet den Anschlussinhaber lebenslänglich an die Universal Music GmbH und kann im Zweifel hohe vierstellige Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Insofern sollten Betroffene zunächst genau überprüfen lassen, ob überhaupt ein Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Universal Music besteht.

Kommt man nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Unterlassungsanspruch gerade gegen den Anschlussinhaber nicht besteht, besteht selbstverständlich auch kein Zahlungsanspruch.

Grundsätzlich ist Betroffenen zu raten, Ruhe zu bewahren – trotz der regelmäßig kurz gesteckten Fristen.

Die mit den Abmahnschreiben geltend gemachten Ansprüche sollten fachkundig überprüft werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Die Wahl der richtigen Verteidigung (in einigen Fällen lohnt sich auch der Angriff mittels negativer Feststellungsklage), ist jetzt entscheidend.

Unsere Kanzlei bietet unter der Berliner Festnetznummer 030 / 323 015 90 eine Ersteinschätzung zu dem Thema Rasch Abmahnungen an. Diese Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Machen Sie Gebrauch davon, bevor Sie sich lebenslänglich an die Universal Music GmbH binden.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


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