Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner "Nix wie weg vom Planeten Erde" - Filmwerk in Tauschbörse

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Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk „Nix wie weg vom Planeten Erde“.

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharings

  • Rechteinhaber: Splendid Film GmbH,
  • Abgemahntes Werk: „Nix wie weg vom Planeten Erde”,
  • Geforderter Betrag: 500,00 €.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Abgemahnte sollten sich unbedingt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht der Anschlussinhaber derjenige ist, der das Werk im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat, da in vielen Fällen nunmehr auch eine Haftung als Störer entfallen dürfte. Dies gilt vor allen Dingen in solchen Konstellationen, bei denen der Ehepartner oder ein volljähriges Kind gehandelt hat.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Fall einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Dies gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Auch erhalten Sie erste Verhaltenstipps zum Umgang mit Abmahnungen in unserem Videoblog auf unserem YouTube-Kanal. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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