Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte erhalten?

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Aktuell erreichte uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für die Sony Music Entertainment Germany GmbH betreffend eine Tonaufnahme der Band „Depeche Mode“. Solche Abmahnungen sind uns seit vielen Jahren bekannt.

Vorab: Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu gerne die Abmahnung per E-Mail (info@wd-recht.de) und hinterlassen eine Rufnummer. Wir melden uns zeitnah im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen.

Was wirft die Sony Music Entertainment Germany GmbH dem Abgemahnten vor?

Der Adressat der uns vorliegenden Abmahnung soll auf einer Internetplattform einen Vinyl-Tonträger zum Verkauf angeboten haben. Diese LP soll Tonaufnahmen der Musikgruppe Depeche Mode enthalten, welche nicht mit Zustimmung der Sony Music Entertainment Germany GmbH in den Verkehr gebracht worden seien. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Titeln.  Mit dem Anbieten der LP habe der Abgemahnte das Verbreitungsrecht der Sony Music Entertainment Germany GmbH aus den §§ 85, 17 UrhG verletzt.

Welche Forderungen stellen die Rasch Rechtsanwälte für ihre Mandantin?

Die Rasch Rechtsanwälte verlangen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurzen Frist. Eine von den Rechtsanwälten vorformulierte Erklärung liegt der Abmahnung bei. Zudem wird innerhalb dieser Frist eine umfangreiche Auskunft gefordert sowie innerhalb einer weiteren Frist die Erstattung der mit der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 10.000 EUR geltend gemacht.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es ist davon abzuraten, diese in den Papierkorb zu befördern. Vielmehr sind die gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten. Denn im Falle eines Ignorierens droht eine unmittelbare gerichtliche Inanspruchnahme durch die Gegenseite. Das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens ist nicht zu unterschätzen, kann jedoch in der Regel durch eine rechtzeitige und durchdachte Reaktion vermieden werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation unterzeichnet werden.

Vor Abgabe einer solchen Erklärung, welche eine dem Abgemahnten oftmals nicht bewusste Bindungswirkung entfaltet, sollte stets ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt zur Rate gezogen werden. Dieser kann die Berechtigung der Vorwürfe und Ansprüche prüfen und  (sofern die Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt notwendig ist)  eine für den Abgemahnten günstige –modifizierte - Unterlassungserklärung verfassen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte | Fachanwälte – kostenlose Ersteinschätzung

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid der Sony Music Entertainment Germany GmbH erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Urheberrecht zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

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