Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH („Tool“) durch die Rasch Rechtsanwälte erhalten?

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Zum wiederholten Male liegt uns eine von den Rasch Rechtsanwälten aus Hamburg für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochene Abmahnung aus Urheberrecht vor. Wir haben bereits über Abmahnungen berichtet, die Werke der Künstlergruppe „Depeche Mode“ betrafen. Die Abmahnung, welche uns nun erreichte, hat eine Tonaufnahme der Band „Tool“ zum Gegenstand. Seit Jahren kennen wir diese Art von Abmahnungen.

Vorab: Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten? Dann kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30. Gerne können Sie uns auch die Abmahnung per E-Mail (info@wd-recht.de) übersenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir werden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen melden.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH behauptet,  Inhaberin der  ausschließlichen Verwertungsrechte an den Tonaufnahmen zu sein, die Gegenstand eines Albums der Band „Tool“ sind. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, diese Aufnahmen in einem Internet-Auktionshaus als Vinyl-Tonträger angeboten zu haben. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH behauptet, es handele sich hierbei um ein illegales Vervielfältigungsstück. Diese Aufnahmen seien nicht auf Vinyl-Tonträgern von der Rechteinhaberin veröffentlicht worden. Das Anbieten des Vinyl-Tonträgers stelle eine Verletzung des auf dem Gebiet der BRD bestehenden Verbreitungsrechts der Sony Music Entertainment Germany GmbH gem. §§ 85, 17 UrhG dar.

Was verlangen die Rasch Rechtsanwälte für die Sony Entertainment Germany GmbH?

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Rasch Rechtsanwälte unter kurzer Fristsetzung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern. Die Rechtsanwälte haben dem Schreiben bereits eine vorformulierte Erklärung beigelegt. Darüber hinaus verlangen sie innerhalb derselben Frist die Erteilung einer umfangreichen Auskunft über die Herkunft des Tonträgers und die Anzahl der vorhandenen und verbreiteten Tonträger nebst Mitteilung von Ein- und Verkaufspreisen.  Überdies lässt die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem durchaus erheblichen Gegenstandswert von 15.000 EUR geltend machen.

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung ist seriös und muss unbedingt ernst genommen werden. Insbesondere sind die gesetzten Fristen zu beachten, da im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes mit der gerichtlichen Inanspruchnahme durch die Sony Music Entertainment Germany GmbH zu rechnen ist. Ein solches Verfahren ist angesichts des Gegenstandswertes mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. In der Regel kann ein gerichtliches Verfahren jedoch durch eine rechtzeitige und professionelle Reaktion vermieden werden. Von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist abzuraten. Auch die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte der Abgemahnte nicht leichtfertig und ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation unterzeichnen.

Denn diese Erklärung geht mit einer -dem Abgemahnten im Regelfall nicht bewussten- erheblichen Bindungswirkung einher. Angesichts der finanziellen Risiken sollte daher rechtzeitig ein auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrener Rechtsanwalt zur Rate gezogen werden. Dieser wird die Abmahnung umfassend prüfen und kann dann -sofern ein Unterlassungsanspruch überhaupt besteht-  eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte - Unterlassungserklärung erstellen.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid der Sony Music Entertainment Germany GmbH erhalten haben, dann stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            eMail: info@wd-recht.de           Fax: 0251 20 86 80 50

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!


Unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/




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