Abmahnung der Tronitechnik GmbH durch Rechtsanwalt René Euskirchen: Irreführung: CE-„zertifiziert“

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Die Abmahner

Die Tronitechnik GmbH vertreibt Whirlpools, Saunen und andere Heimtechnikprodukte über die eigene Website www.tronitechnik.de. Derzeit lässt sie vermehrt über den Rechtsanwalt René Euskirchen aus Bonn abmahnen.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen durch die Beschreibung eines eBay-Angebots mit „CE … zertifizierter Hersteller“ Verbraucher irrezuführen. Der Begriff der Zertifizierung erwecke den Eindruck, es habe eine unabhängige Prüfung des Produkts stattgefunden, wohingegen es sich lediglich um eine Bezeichnung handelt, die sich jeder Hersteller selbst geben kann, wenn er bestimmte Regeln eingehalten hat. Eine Kontrolle unabhängiger Art erfolgt nicht.

Gerügt wird weiter die fehlende Registrierung der elektronischen Geräte bei der entsprechenden Behörde mit Geräteart und Marke. Da diese Verpflichtung auch das Marktverhalten steuert, stellt dies ein Verstoß gegen sie eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.

Weiter soll die Widerrufsbelehrung fehlen sowie das Widerrufsformular mangelhaft sein, da keine Rufnummer des Widerrufsadressaten enthalten ist.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.590,91 € (Streitwert 40.000 €) sowie auf die Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Unsere Einschätzung

Dass die Vertragsstrafe tatsächlich geltend gemacht wird, ist aufgrund der weit gefassten Unterlassungserklärung und der fehleranfälligen Art der Verstöße sehr wahrscheinlich. Weiter liegt eine Gefahr darin, dass die Höhe der Vertragsstrafe durch den Unterlassungsgläubiger einseitig genannt wird.

Unser Rat

Eine anwaltliche Modifizierung der Unterlassungserklärung ist unerlässlich. Andernfalls ist das Risiko immens, dass Sie die Vertragsstrafe in Kürze zu zahlen haben. Weiter sollte die gesetzte Frist nicht verstreichen, um gerichtliche Schritte mit hohen Kosten zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie auch im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung in Ihrem individuellen Fall.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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