Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die aktuelle Serie „Supernatural - Stairway to Heaven“

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt ab?

Obwohl das neue Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken bereits seit Monaten in Kraft getreten ist, rollt die Abmahnwelle aus München nahezu unverändert weiter.

Heute möchte ich eine Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH besprechen. Es geht um die TV-Serie „Supernatural – Stairway to Heaven“

2. Welche Forderungen stellt Waldorf Frommer?

Zunächst wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Der Empfänger einer solchen Abmahnung wird darüber hinaus aufgefordert, einen hohen Pauschalbetrag (Abmahnkosten) zu zahlen. Die genaue Höhe dieses Betrages hängt vor allem davon ab, wie viele Folgen der TV-Serie „Supernatural – Stairway to Heaven“ im Einzelfall heruntergeladen wurden.

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Oberstes Gebot: Nicht einschüchtern lassen und nicht klein beigeben!

Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollte keinesfalls unterschrieben zurückgesendet werden. Dies würde einem Schuldanerkenntnis gleichkommen (bedenken Sie bitte, dass eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung grundsätzlich gem. § 106 UrhG strafbar ist!).

Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall geprüft werden, um überhaupt herauszufinden, wie am besten reagiert werden sollte. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, bräuchten Sie gar nicht reagieren (Außer die Forderung kurz schriftlich zurückzuweisen).

Sofern aber ein Urheberrechtsverstoß nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, sollte (und nur dann!) innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne behilflich.

Erste Hilfe bei Abmahnungen

- Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!

- Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!

- Unbedingt die Fristen einhalten!

- Keine vorschnellen Zahlungen an Waldorf Frommer!

- Noch vor Fristablauf unbedingt einen Rechtsanwalt (Urheberrecht) beauftragen!

 

Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf die Serie „Supernatural – Stairway to Heaven“ erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne weiter. Unser oberstes Ziel ist es, dass Sie nichts oder zumindest nicht den geforderten Betrag an die Abmahner zahlen. Wir kennen die Abmahner genau und wissen daher, wie zu reagieren ist.

Kontaktieren Sie uns einfach und zunächst völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch. Dann können Sie Ihren persönlichen Fall in Ruhe mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprechen.

Selbstverständlich können nach dem Erstgespräch ganz frei und in Ruhe entscheiden, ob wir Ihnen weiter helfen sollen. Für eine bessere Einarbeitung wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zusenden könnten.

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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