Abmahnung der Wettbewerbszentrale im Auftrag des DEHOGA wegen Hotelsternen

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Wettbewerbszentrale bzw. der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Hamburg wegen der unberechtigten Verwendung von Hotelsternen.

Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Verstöße im Auftrag des DEHOGA gegen das Wettbewerbsrecht ab. DEHOGA ist der deutsche Hotel- und Gaststättenverband.

Gerügt wird insbesondere, dass die Abgemahnten Sterne in ihren Hotellogos verwendet hätten, die keine DEHOGA-Klassifikation hätten. Man dürfe sein Hotel allerdings nur dann so bewerben, wenn das Hotel auch tatsächlich klassifiziert ist. Dazu müsste eine Zertifizierung des DEHOGA vorliegen.

Die Wettbewerbszentrale fordert die Hotelbetreiber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Bei Verstoß verlangt sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Wettbewerbszentrale betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.

Diee Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.

 Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema