Abmahnung der WV Medien GmbH durch Gutsch & Schlegel wegen Filesharing erhalten?

  • 6 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der WV Medien GmbH durch die Abmahnkanzlei Gutsch & Schlegel erhalten? Keine Sorge: Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Erstberatung an. Wir helfen Ihnen gerne!

Unser Ziel: Sie zahlen möglichst wenig, im Idealfall gar nichts!

Wir wollen Ihnen helfen und zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Sie beachten sollten:

  1. Was ist eine Abmahnung der WV Medien GmbH?
  2. Was sollten Sie nun nicht tun?
  3. Was sollten Sie tun?
  4. Was wir für Sie tun
  5. Was ist eine Internettauschbörse?
  6. Haften Eltern für ihre Kinder?
  7. Wie ist eine solche Abmahnung aufgebaut?
  8. Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

1. Was ist eine Abmahnung WV Medien GmbH?

Der Vorwurf lautet: „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“.

In der Regel verlangen die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 815,00,- (Film) oder € 569,- und mehr (Serie). 

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall ein Einzelfall und vor allem anders ist!

2. Was sollten Sie bei einer Abmahnung der WV Medien GmbH nicht tun?

Bleiben Sie nicht untätig! 

Es handelt sich nicht um die klassische Internetabzocke. Hier sind Profianwälte am Werk. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf. Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und vor allem werden Sie nicht erfahren, ob es sich um einen fachkundigen Juristen für Urheberrecht handelt. Sollten Sie hier eine „falsche Vorlage“ verwenden, sind Sie ein Leben lang an möglicherweise fatale Folgen einer solchen Unterlassungserklärung gebunden. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

3. Was sollten Sie tun?

Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht. 

Notieren Sie sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist. 

Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht. 

4. Was wir für Sie tun

a) Wir sind seit Jahren Experten auf diesem Gebiet und können aus der Erfahrung von mehreren tausend Abmahnungen sehr gut einschätzen, ob und was man in Ihrem Fall tun kann. Diese Einschätzung nehmen wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung vor. 

Sollten Sie beispielsweise nachweisen können, dass Sie den fraglichen Download selbst nicht vorgenommen haben und mehrere Personen Zugriff auf Ihren WLAN haben, so steigen Ihre Chancen ganz erheblich, dass Sie nicht als Täter oder Mittäter einer Urheberrechtsverletzung zulasten von WV Medien GmbH u. a. haften. Wenn Sie dann noch weitere Obliegenheiten beachtet haben, dann haften Sie womöglich gar nicht, nicht einmal als Störer. 

b) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung der WV Medien GmbH werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen, verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

c) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Gutsch & Schlegel. 

5. Was ist eine Internettauschbörse?

In den allermeisten Fällen werden Abmahnungen der WV Medien GmbH u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot zulasten der Mandantschaft von Gutsch & Schlegel bei Bittorrent oder bei PopcornTime vorgenommen haben sollen. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen (Bittorrent). Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben (PopcornTime).

Wenn man in einer Tauschbörse wie Bittorrent einen Film oder Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Bei PopcornTime ist es genau das Gleiche. 

Dieses Portal bedient sich nämlich einer Tauschbörsensoftware und sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus.

6. Haften Eltern für ihre Kinder?

Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und diese mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads/Uploads in Filesharing-Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbots gegeben hat.

Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft auch ihn eine Haftung.

7. Wie ist eine solche Abmahnung von Gutsch & Schlegel aufgebaut?

Auf der ersten Seite einer solchen Abmahnung der WV Medien GmbH thront über allem der Briefkopf von Gutsch & Schlegel. Im Betreff werden der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie das Geschäftszeichen dieses Falls genannt. Sie erfahren gleich zu Beginn, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Auf Seite 2 wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre IP-Adresse durch eine spezielle Anti-Piracy-Technologie des technischen Dienstleistungsunternehmens Guardaley Ltd. ermittelt wurde und das zuständige Landgericht auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens gemäß § 101 Abs. 9 UrhG den Provider rechtmäßig aufgefordert hat, Auskunft zu dieser IP-Adresse zu erteilen. Weiterhin wird Ihnen die vermeintliche Haftung und die dementsprechende Rechtsprechung dargelegt.

Auf Seite 3 wird Ihnen die Forderung der Mandantschaft im Einzelnen aufgelistet. Danach verlangt man von Ihnen a) die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Einhaltung einer sehr kurzen Frist sowie b) die Vernichtung der Datei durch Löschung auf Ihrem Computer.

Auf Seite 4 werden ausführlich die vermeintlichen Schadensersatzpositionen sowie der Aufwendungsersatzanspruch und Kosten des Auskunftsverfahrens vermeintlich genau berechnet.

Auf Seite 5 bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Gutsch & Schlegel ein vermeintlich günstiges Vergleichsangebot zur Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 800,00 unter Einhaltung einer sehr kurzen Frist an.

Auf Seite 6 wird Ihnen ein Formular über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Dabei haben Sie vermeintlich die Wahl zwischen zwei verschiedenen Unterlassungserklärungen. Bitte unterschreiben Sie keine von beiden.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

8. Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

Aus dem eben Gesagten lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag deutlich zu reduzieren, sodass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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