Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main

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Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., dieses Mal wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht

Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart, eine Zweigstelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Gerügt wird in einer erst kürzlich verschickten Abmahnung, dass der Betroffenen als gewerblicher Händler online Produkte zu Verkauf anbietet, seine Verkaufsangebote jedoch kein gültiges Impressum aufweisen würde. Damit läge ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Schon vor einiger Zeit wurde die Wettbewerbszentrale für das Verschicken von Abmahnungen bekannt:

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Die Wettbewerbszentrale fordert die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und eine Pauschale in Bezug auf die Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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