Abmahnung des Ernst Westphal e.K. durch die Kanzlei Schroeder erhalten?

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Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung des Ernst Westphal e.K. durch die Kanzlei Schroeder vor. Ernst Westphal e.K. lässt durch die Kanzlei Schroeder einen vermeintlichen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht abmahnen. 

Ernst Westphal e.K. sei Händler und biete insbesondere über die  Internetplattform ebay Uhren und Schmuck zum Kauf an.   Der Abgemahnte solle im Internet ebenfalls Schmuck vertreiben. Ihm wird vorgeworfen, sich hierbei als privater Verkäufer auszugeben, obwohl er tatsächlich gewerblich tätig sei. Es handele sich hierbei um eine unlautere Geschäftstätigkeit im Sinne der Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (sog. „schwarzen Liste“).

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift des Ernst Westphal e.K. zugegangen? Wir kennen den Gegner bereits.

Dann stehen wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ihnen gerne mit unserer jahrelangen Erfahrung auf Gebiet des Wettbewerbsrechts zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de). Bestenfalls übersenden Sie uns die Abmahnung per Mail und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.

Was verlangt die Kanzlei Schröder für Ernst Westphal e.K.?

Der Abgemahnte soll zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kanzlei Schroeder hat der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt. Ernst Westphal e.K. lässt zudem die Erstattung der durch die Beauftragung der Kanzlei Schroeder entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000 € geltend machen.

Welche Reaktion wird empfohlen?

Die Abmahnung ist ernst zu nehmen. Die gesetzten Fristen sind zu beachten. Diese sollte der Abgemahnte nicht reaktionslos verstreichen lassen. Von einer vorschnellen Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche oder einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Schroeder ist dennoch abzuraten. Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung leichtfertig und ohne vorherige juristische Prüfung unterzeichnet werden.  Eine nicht durchdachte Reaktion auf die Abmahnung kann erhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Aus diesem Grund ist es ratsam, rechtzeitig einen Spezialisten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes, bestenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hinzuzuziehen. Dieser wird die Berechtigung der Abmahnung umfassend prüfen und kann dann in Absprache mit dem Abgemahnten die notwendigen Schritte einleiten, um die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Unsere Verhaltenstipps:

  •     Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
  •     Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  •     Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
  •     Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Bereits seit vielen Jahren sind wir –insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30  oder senden Sie uns die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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