Abmahnung des Herrn Andreas Lindlahr durch Hegewerk Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Hegewerk Rechtsanwälte sind insbesondere durch Abmahnungen auf dem Gebiet des Urheberrechtes bekannt. Wir haben an dieser Stelle bereits über Abmahnungen für Herrn Stephan Karg und Herrn Dirk Vonten berichtet. Aktuell erreichte uns eine Abmahnung des Herrn Andreas Lindlahr durch die Hegewerk Rechtsanwälte.

Vorab:

Haben Sie eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift des Herrn Andreas Lindlahr durch die Hegewerk Rechtsanwälte erhalten? Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Sie können uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) kontaktieren.

Was wirft Andreas Lindlahr dem Abgemahnten vor?

Andreas Lindlahr ist der Angabe nach professioneller Fotograf. Er sei Urheber verschiedener Lichtbildwerke. Der Abgemahnte soll Fotografien Herrn Lindlahrs ohne dessen Zustimmung auf einer Internetseite genutzt haben. Der Abgemahnte greife durch dieses Verhalten in die Urheberrechte gem. §§ 15, 19 a, 13 UrhG ein. 

Was verlangen die Hegewerk Rechtsanwälte für Andreas Lindlahr?

Herr Andreas Lindlahr lässt die Beseitigung der behaupteten Verletzungshandlung geltend machen und verlangt die Unterlassung, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine von den Hegewerk Rechtsanwälten vorformulierte -sehr umfangreiche- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei. Zudem wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie Auskunft bzw. die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes gefordert.

Wie ist zur reagieren?

Die Abmahnung ist in jedem Fall ernst zu nehmen und sollte keinesfalls auf die „leichte Schulter“ genommen werden. Die Hegewerk Rechtsanwälte haben zur Erfüllung der Ansprüche Fristen gesetzt, welche unbedingt im Auge zu behalten sind, da im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes die gerichtliche Inanspruchnahme durch Herrn Lindlahr möglich ist. Hierauf sollte es der Abgemahnte jedoch nicht ankommen lassen. Denn ein Gerichtsverfahren ist angesichts des Gegenstandswertes mit nicht unerheblichen finanziellen Risiken verbunden. Durch eine rechtzeitige und professionelle Reaktion kann ein gerichtliches Verfahren in der Regel vermieden werden. Daher ist es ratsam, rechtzeitig nach Erhalt der Abmahnung juristischen Rat, bestenfalls von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, einzuholen.

Nicht empfehlenswert ist es, die vorformulierte Unterlassungserklärung leichtfertig ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte stets gut überlegt sein, da mit der Erklärung im Zweifel eine lebenslange Bindungswirkung einhergeht und die aus der Erklärung resultierenden Pflichten weitreichender sind, als es der Wortlaut der Erklärung vermuten lässt.  Eine juristische Beratung, bestenfalls durch einen Spezialisten für Urheberrecht ist unbedingt sinnvoll.

Unsere Expertentipps lauten:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,

    keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,

    Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de oder per Fax (0251 20 86 80 50) zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema