Abmahnung der iOcean UG wegen fehlenden Angaben

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Es wird über eine Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der iOcean UG  wegen fehlenden Angaben berichtet.

Der Rechtsanwalt aus Berlin soll die Interessen der iOcean UG (haftungsbeschränkt) vertreten. Die iOcean UG verkauft unter anderem Tabakwaren, E-Zigaretten, Staubsauger und weiteres. Es soll kürzlich im Namen der iOcean UG eine Abmahnung wegen fehlenden/fehlerhaften Angaben verschickt worden sein.

Die Abmahnungen richten sich grundsätzlich gegen Händler auf der Onlineverkaufsplattform eBay, die Online-Mitbewerber der iOcean UG seien. Bei den von den Abmahnungen Betroffenen werden folgende Hinweispflichten bemängelt:

  • fehlender Hinweis auf Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
  • fehlende Angabe zum Jugendschutzbeauftragten nach JMStV
  • falsche UVP-Angaben
  • veraltete Widerrufsbelehrung
  • falsche/fehlende Energiebezeichnung bei Staubsaugern
  • fehlerhafte Textilkennzeichnung

Der Rechtsanwalt fordert aufgrund dieser Verstöße die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Anwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 5.000€.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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