Abmahnung des Rechtsanwalt Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung des Rechtsanwalt Yussof Sarwari  für Berlin Media Art JT e.K.: Zum wiederholten Male erreicht uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K., Inhaber Raymond Louis Bacharach. Für Berlin Media Art JT e.K. mahnt Rechtsanwalt Yussof Sarwari eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung ab. Berlin Media Art JT e.K., Inhaber Raymond Louis Bacharach,  soll Produzent eines Films mit pornografischem Inhalt sein. Der Abgemahnte soll diesen über das Filesharing-Programm Bittorent im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Was wird in der Abmahnung des Rechtsanwalt Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K.  gefordert?

Rechtsanwalt Yussof Sarwari fordert  für Berlin Media Art JT e.K.  zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem fordert die Berlin Media Art JT e.K. für die behauptete Verletzung die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes. Überdies werden anteilige Kosten eines Gestattungs- und Auskunftsverfahrens sowie die Kosten zur Ermittlung der IP-Adresse geltend gemacht.


Abmahnkosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwalt Yussof Sarwari verlangt für Berlin Media Art JT e.K. auch die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten.


Was ist zu tun?

Rechtsanwalt Yussof Sarwari setzt für seinen Mandanten kurze Fristen zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche. Diese sollten unbedingt eingehalten werden. Denn der Abmahner droht für den Fall der Nichterfüllung eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche an. Die gesetzten Fristen sollten nicht ignoriert werden. Denn ein gerichtliches Verfahren löst weitere Kosten aus, die in der Regel vermieden werden sollten. Dennoch sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung abgegeben werden, da diese erhebliche Folgen hat. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite. Im Falle der Zuwiderhandlung droht die Zahlung einer nicht unerheblichen Vertragsstrafe. Eine solche Erklärung sollte daher leichtfertig abgegeben werden. Es ist vielmehr unbedingt ratsam, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser  wird die Abmahnung juristisch umfassend prüfen und ist in der Lage, nötigenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie zu entwerfen.


Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite bereits aus vergangenen Angelegenheiten

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-berlin-media-art-durch-rechtsanwalt-yussof-sarwari-erhalten/

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit für Sie zu einem möglichst erfolgreichen Abschluss zu bringen.

  • Unsere Expertentipps lauten daher:
  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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