Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH - „Tujamo & Plastik Funk - Who“

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Derzeit mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Who“ von den Künstlern Tujamo und Plastik Funk ab.

Die Adressaten des Schreibens sollen den betroffenen Titel anderen Usern innerhalb einer Online-Tauschbörse derselbigen bereitgestellt und somit illegal öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten, weshalb eine Urheberrechtsverletzung regelmäßig bejaht werden kann, sofern das Werk ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht wird.

Was fordert RA Daniel Sebastian?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert daher der Berliner Rechtsanwalt von dem Abgemahnten dreierlei: 

  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten umfasst,
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  • sofortige und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werks.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben bekommen haben, sollten Sie keinesfalls in Panik verfallen. Von übereilten Handlungen raten wir ab. Es ist weder empfehlenswert, den Rechtsanwalt Daniel Sebastian anzurufen, noch die geltend gemachte Forderung zu zahlen. Dadurch können Sie sich selbst Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition zunichte machen.

Vielmehr sollten Sie zunächst einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der die Abmahnung rechtlich für Sie überprüft. Auch kann Ihnen der Rechtsanwalt bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. Es sollte nämlich nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite abgegeben werden, da diese sich häufig nicht auf die notwendigen Angaben beschränkt. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien verfasst und können daher Ungenauigkeiten enthalten, die dazu führen können, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden. Regelmäßig wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, ist der Störer nicht schadensersatzpflichtig. Es ist aber auch möglich, dass Sie sich vollumfänglich von der Haftung befreien können. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, kommt auf die konkrete Fallkonstellation an.

Wenn auch Sie von Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Musiktitels „Who“ von Tujamo und Plastik Funk abgemahnt wurden, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing Abmahnungen zurück und freut sich, auch Ihnen helfen zu können!

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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