Abmahnung durch Daniel Sebastian - „The Interview“

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Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Interview“ ab, da dieser das Lied „Get UP" (Rattle) von Bingo Players / Far East Movement enthält.

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Betroffene habe das Werk innerhalb einer Internet-Tauschbörse wie eDonkey oder LimeWire anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu, § 19 a UrhG.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert der Berliner Rechtsanwalt die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 600,00 Euro, der sich aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammensetzt, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Sofern der Musiktitel Teil eines Filmwerks gewesen ist, müsste der Rechteinhaber nicht nur dazu berechtigt sein, den Titel in Peer-to-Peer-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen, sondern den Titel zur Einbindung andere Werke, zum Beispiel zur Verwendung in einem Filmwerk zu unterlizensieren. Das Recht des Abmahners, den Titel in Peer-to-Peer-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen, wird durch das öffentliche Zugänglichmachen eines Films, das den Titel als „Hintergrundmusik“ enthält, nicht beeinträchtigt.

Niemand wird den kompletten Film, oder das komplette Computerspiel herunterladen, um allein den Musiktitel zu hören (OLG Köln, Beschl. v. 19.09.2014, 6 W 115/14.).

Fachkundigen Anwalt konsultieren!

Wenn auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht in Panik ausbrechen. Das vorschnelle Handeln hat meist negative Folgen, da Sie Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Sie sollten sich daher Hilfe bei einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Ob und wenn ja, inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, wird der von Ihnen aufgesuchte Anwalt ermitteln. Wenn Sie die Rechtsverletzung selbst begangen haben, haften Sie regelmäßig vollumfänglich als Täter. Sind Sie nur mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten, da Sie Ihren Internetanschluss zur Verfügung gestellt haben, so kommt eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Als Störer müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Der Bundesgerichtshof hat zudem im Jahr 2014 entschieden, dass die Störerhaftung grundsätzlich dann entfällt, wenn der Täter ein volljähriges Familienmitglied ist (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie von Ihrem Anwalt abändern lassen. Diese ist nämlich meist zu weitgehend und kann Sie aus diesem Grund unangemessen benachteiligen. Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung ist hingegen lediglich auf die nötigsten Angaben beschränkt und sollte zu Ihren Gunsten formuliert sein.

Wenn auch Sie von dem Anwalt Daniel Sebastian abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem erfahrenen Abmahnhelfer.de-Team. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und sind bundesweit für Sie tätig. Sie erreichen uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 030 965 35 854. In dem Gespräch werden wir Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles geben.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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