Abmahnung durch Daniel Sebastian – „We Love Fitness 2014“

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Den Empfängern dieser Abmahnungen durch dessen Rechtsanwalt Daniel Sebastian wird von der angeblichen Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Sampler „We Love Fitness 2014“ illegal von einer Internettauschbörse heruntergeladen und es damit zugleich ohne Berücksichtigung von Rechten der DigiRights Administration GmbH öffentlich zu einem weiteren illegalen Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Unter anderem befinden sich folgende Musiktitel auf dem Sampler „We Love Fitness 2014“:

  1. Avicii – Hey Brother
  2. Klingande – Jubel
  3. Woodkid – Run Boy Run
  4. Nonono – Pumpin Blood
  5. Naughty Boy Feat Sam Smith – La La La
  6. Paul Kalkbrenner – Sky & Sand
  7. Fritz Kalkbrenner – Little By Little
  8. Eelke Kleijn – Ein Tag Am Strand
  9. Klangkarussell feat. Will Heard – Sonnentanz (Sun Don’t Shine)
  10. Theophilus London – Wine & Chocolates

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung an der Doppel-CD Sampler „We Love Fitness 2014“ zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, den Doppel-CD Sampler „We Love Fitness 2014“ in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.600 Euro angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Der Rechtsanwaltes Daniel Sebastian bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.600 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Fehler bezüglich der abzugebenden Unterlassungserklärung sind die viel weitreichenderen. Regelmäßig wird der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte keinesfalls ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Meist ist diese für den Abgemahnten nachteilig. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der DigiRights Administration GmbH gestellten Forderungen enthalten.

Jedoch kann sowohl gegen den Täter als auch gegen einen Störer ein Unterlassungsanspruch entstehen. Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann diesen genüge getan werden. Jedoch ist es nicht empfehlenswert, die meist beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und kann daher für den Abgemahnten nachteilige Klauseln enthalten.

Falls auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Doppel-CD Sampler „We Love Fitness 2014“ erhalten haben, sollten Sie keinen voreiligen Handlungen vornehmen. Suchen Sie vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt auf.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem telefonischen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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