Abmahnung durch den IDO e.V. | TMG, DSGVO: Fehlende bzw. unzureichende Datenschutzerklärung auf eBay
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Der Abmahner
Der für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bekannte Interessenverband IDO e.V. (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) mahnt nun auch wegen datenschutzrechtlichen Verstößen ab.
Der Vorwurf
Gerügt wird die fehlende Datenschutzerklärung auf eBay auf Grundlage des §13 Abs. 1 TMG. Demnach muss der Nutzer vor Beginn des Nutzungsvorgangs über die Speicherung und Verwendung seiner Daten aufgeklärt werden.
Die Forderung
Der IDO e.V. fordert das Unterlassen der Handlung unter Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zusätzlich wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 232,05 Euro verlangt.
Abgemahnt wird durch den Interessenverband erstaunlicherweise auf Grundlage des §13 Abs. 1 TMG und nicht auf Grundlage der DSGVO. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 25.05.2018 muss die DSGVO bei datenrechtlichen Verstößen jedoch angewandt werden.
Unsere Einschätzung
Im Bezug auf die DSGVO ist noch umstritten, ob durch sie Wettbewerbsverstöße abgemahnt werden können. Es ist anzunehmen, dass der IDO e.V. wohl aus diesem Grund wegen Verstoßes gegen das Telemediengesetz (TMG) abmahnt.
Unser Rat
Wir raten Ihnen, die beigelegte Unterlassungsverfügung nicht ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen, da sonst die Gefahr besteht, dass Sie hohe Folgezahlungen leisten müssen. Auch sollten Sie für Ihren konkreten Fall prüfen lassen, ob der gerügte Wettbewerbsverstoß tatsächlich überhaupt vorliegt und abmahnfähig ist.
Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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