Abmahnung durch die Kanzlei Graf von Westphalen

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Aktuell mahnt die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main im Auftrag und namens der DigiProtect GmbH ab. Hier geht es unter anderem um urheberrechtlich geschützten Werke, wie „Subway to Sally - Kreuzfeuer" und andere.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines „Vergleichs" in Höhe von 480 € angeboten.

Die Abmahnung ist ein effektives und vom Gesetzgeber als zulässig vorgesehenes Mittel, um Rechtsverletzungen aus dem Urheber-, Marken-, Namen- und Wettbewerbsrecht entgegenzuwirken und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Als Rechtsgrundlage fungiert hier § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ( § 12 UWG ).

Unter einer Abmahnung versteht man ein Anschreiben eines Unternehmens, Rechtsanwalts, Vereins oder Verbandes (z.B. Wettbewerbszentrale), in dem der Abmahnende den Adressat der Abmahnung auf einen bestimmten rechtswidrigen Zustand hinweist und dessen Beseitigung außergerichtlich verlangt.

Üblicherweise werden dem Anschreiben eine Unterlassungserklärung und die Kostennote des Verfassers (in der Regel wird dies ein Rechtsanwalt sein) beigefügt. Der Adressat soll verpflichtet werden, die Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden und die Kostennote zu begleichen.

Da der Gesetzgeber das Instrument der (wettbewerbsrechtlichen) Abmahnung eingeführt hat, ist der Abmahnende nicht darauf verwiesen, den Adressat der Abmahnung zuvor zu verwarnen. Hier kann direkt abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt werden.

Die Abmahnung ist ein legales, relativ kostengünstiges Mittel um vorprozessual gegen eine (wettbewerbsrechtliche) Rechtsverletzung vorzugehen.

Ganz wichtig und essentiell ist, dass Sie reagieren, wenn sie Adressat einer solchen Abmahnung sind. Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung unbeachtet liegen lassen oder gar entsorgen.

Wird eine Abmahnung ignoriert, kann der Abmahnende umgehend eine einstweilige Verfügung erwirken, vorausgesetzt er kann die Rechtsverletzung glaubhaft machen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass er das kann. Dann sind vom Adressat der Abmahnung auch die weiteren Kosten zu tragen.

Wenn insoweit Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen, so sollte sich der Adressat der Abmahnung von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob und wie gegen die Abmahnung vorgegangen werden soll.

Ist die Abmahnung berechtigt, empfiehlt es sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ist die Abmahnung unberechtigt, weil der Verstoß nicht begangen wurde, sollte mit dem Rechtsanwalt besprochen werden, ob zusätzlich eine negative Feststellungsklage Aussicht auf Erfolg hat.

Bei der Modifizierung sollte man vorsichtig sein und z.B. nicht ohne weiteres die Vertragsstrafe oder die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten eigenmächtig um ein Vielfaches reduzieren. Im Übrigen sollten die Haftungspassagen der Unterlassungserklärung überprüft und modifiziert werden.

War die Abmahnung berechtigt, sind insoweit auch die mit der Abmahnung erhobenen Kosten zumindest dem Grunde nach zu tragen. Hier kann aber gegebenenfalls mit dem Abmahnenden über die Höhe der Zahlung verhandelt werden.

Die Kosten der Inanspruchnahme des den Abmahnenden vertretenden Rechtsanwalts richten sich nach dem Streitwert, welcher sich regelmäßig in einem Rahmen von bis zu 50.000 € und mehr bewegt.

Hier sollte unbedingt eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über die künftige Unterlassung und die vom Adressaten der Abmahnung geforderten Kosten erzielt werden.

Ich vertrete Ihre Interessen in Fällen solcher Abmahnungen, erstelle eine modifizierte Unterlassungserklärung, um Sie vor weiteren Ansprüchen zu schützen und versuche, die erhobenen Kosten zu beseitigen oder zumindest zu senken.


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