Abmahnung durch FAREDS i.A.d. Malibu Media LLC – „Many Shades of Grey“

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Derzeit verschickt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen im Namen der Malibu Media LLC wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Many Shades of Grey".

Der Abgemahnte habe den Erotikfilm innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt, heißt es in dem Abmahnschreiben von FAREDS. Dieses zur Verfügung stellen, erfolge jedoch widerrechtlich, da die Rechteinhaberin ihre Einwilligung dazu nicht erteilt habe.

Was fordert FAREDS von dem Adressaten der Abmahnung?

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung möchte die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von dem Betroffenen dreierlei:

  •       - die dauerhafte und unverzügliche Löschung des abgemahnten Werks,
  •         die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  •       die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 735,00 Euro.

Wie gehe ich bestmöglich gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie -innerhalb der Ihnen gesetzten Frist- einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren und diesen mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Teilweise ist die Forderung überhöht oder besteht sogar gar nicht.

Keinesfalls sollten Sie vorschnell den Betrag in Höhe von 735,00 Euro an die Gegenseite zahlen. Dadurch verbauen Sie sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst. Eine Verhandlung über die Höhe der Forderung ist sodann nicht mehr möglich.

Weiterhin sollten Sie davon absehen die mitgeschickte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung zu unterzeichnen. In der Regel ist die beigefügte Unterlassungserklärung zu weitgehend und benachteiligt Sie. Daher raten wir Ihnen dazu eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die sich auf die nötigen Angaben beschränkt. Gerne hilft Ihnen unser Team von Abmahnhelfer.de bei der Abfassung einer solchen Erklärung.

Besonderheiten bei der Abmahnung von Erotikfilmen!

Bei den Abmahnungen von pornographischen Filmen kann der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen, dass er auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, sodass unter Umständen der Zahlungsanspruch vollumfänglich abgewehrt werden kann. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerke oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall, ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

Falls auch Sie eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC wegen unerlaubter Verwertung des Films „Many Shades of Grey" erreicht hat, melden Sie sich bei uns. Wir werden in einem kostenlosen Erstgespräch Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben und Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot machen. Unsere Telefonnummer lautet: 0800 - 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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