Abmahnung durch Lubberger Lehment für die Clarins GmbH

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Wir berichten über Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment für die Firma Clarins GmbH. Gegenstand der Abmahnung sind Markenrechtsverletzungen, z. B. an den Marken „Clarins“ und „Thierry Mugler“.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns sofort an! Wir helfen bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine Aufforderung erhalten, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Das Unternehmen Clarins GmbH ist Inhaberin exklusiver Lizenzrechte, u.a. für die Parfüms „Clarins“ und „Thierry Mugler“, und mahnt markenrechtliche Verstöße im Bereich Parfümwaren ab. Insbesondere sieht die Clarins GmbH ihre Rechte verletzt, wenn Parfüms der genannten Marken auf einer Internethandelsplattform, wie eBay, ohne Verpackung vertrieben werden, da dieses Verhalten schädlich für das Image sowie für die Identitäts- und Garantiefunktion der Marke sei.

3. Was fordert man von Ihnen?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR pro Verstoß vorsieht. Darüber hinaus sollen Abmahnkosten auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR erstattet werden, was einen Betrag in Höhe von 1.822,96 EUR inkl. MwSt. (1.531,90 EUR netto) ergibt. Außerdem werden Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht. Zukünftige Abmahnungen können einen anderen Inhalt aufweisen.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie keinerlei Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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