Abmahnung durch RA Bernd Gucia für die Catprint Media GmbH

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Uns liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Bernd Gucia aus Hannover vor, der für die Catprint Media GmbH die Verletzung von Nutzungsrechten an einem urheberrechtlich geschützten Werk vorwirft. Wir haben über Abmahnungen der Catprint Media GmbH bereits in der Vergangenheit berichtet, vgl.:

Abmahnung durch RA Bernd Gucia für die Catprint MEDIA GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist eine Grafik des Illustrators Uli Stein. Im Gegensatz zu Fotografien ist hier immer zunächst die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe positiv festzustellen. 

Da sich die Catprint Media GmbH der Exklusivrechte an den Grafiken Uli Stein berühmt, liegt es hier nahe eine Darlegung hinsichtlich der Rechteinhaberschaft der GmbH einzufordern. Die Forderung sollte nicht mit einem Nachweis für die Rechteinhaberschaft verwechselt werden, die der Rechteinhaber erst im gerichtlichen Verfahren erbringen muss.

Forderungen der Catprint Media GmbH über RA Gucia

Die Catprint Media GmbH fordert mit der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Entwurf einer solchen Erklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Der Entwurf sollte keinesfalls unvorbereitet und ohne Modifikationen abgegeben werden. Von großen Teilen der Rechtsprechung werden Verbreitungshandlungen von Suchmaschinen in den Caches dem Unterlassungsschuldner als Wiederholungshandlungen angerechnet. Gleichzeitig können mit der nicht abgeänderten Unterlassungserklärung neben der Unterlassung auch Beseitigungspflichten strafbewehrt versprochen werden. Zusammen ergibt sich hier eine mögliche Konstellation, die es dem Rechteinhaber ggf. erlaubt, neben einer weiteren Abmahnung auch Vertragsstrafe zu fordern, auch wenn der Unterlassungsschuldner die vorgeworfene Handlung auf den eigenen Internetauftritten vollständig entfernt. 

Neben der Unterlassungserklärung wird auch Auskunft hinsichtlich Umfang und Dauer der vorgeworfenen Nutzungshandlung verlangt. Die Auskunft ist gewissenhaft zu erteilen, da sie die nachfolgende Schadenersatzforderung vorbereiten soll.

In einem zweiten Schreiben fordert RA Gucia für die Catprint Media GmbH dann zum einen Schadenersatz, der nach eigenen Angaben nach den Lizenzsätzen der GmbH berechnet wird.

Darüber hinaus wird Aufwendungsersatz gefordert, sprich: Der Abgemahnte wird aufgefordert, die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung zu erstatten. Die hier zugrunde gelegten Gegenstandswerte sind zumeist sehr hoch, entsprechend die Erstattungsforderung.

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