Abmahnung durch RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

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Meiner Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vorgelegt. Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die unerlaubte Verbreitung geschützter Werke im Internet über sogenannte Tauschbörsen, wie z. B. bittorrent oder eDonkey, ab.

Gegenstand der Abmahnung sind die Tonaufnahmen „Die Atzen – Looki Looki“, „Alex C. – L'amour Toujours“, „Scooter – Army of Hardcore“, Mike candys Feat. Evelyn & Patrick Miller – 2012 (if the World Would End)“, DJ Antoine Feat. the Beat Shakers – Ma Cherie“.

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian den betroffenen Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Darüber hinaus werden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian bietet dem Betroffenen im Namen seiner Mandantschaft die außergerichtliche Erledigung aller – aus der behaupteten Urheberrechtsverletzung gegen den Abgemahnten oder dessen Haushaltsangehörige möglicherweise bestehenden – Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.250,00 Euro an.

Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne Prüfung unterschreiben. Auch die Verwendung von Unterlassungserklärungen aus dem Internet ist nicht zu empfehlen.

Häufig wird zwar zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen sein, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Die Erstellung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollte aber mit anwaltlicher Hilfe erfolgen, weil nur auf diese Weise der jeweilige Einzelfall ausreichend berücksichtigt werden kann.

Ob Sie sich gegen die in der Abmahnung geltend gemachte Kostenforderung verteidigen können, hängt davon ab, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und ob Sie für den Verstoß haftbar sind.

Häufig hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen, z. B., wenn auch andere Personen (Ehepartner, Kinder, WG-Mitbewohner usw.) den Internetanschluss nutzen. In einem solchen Fall haftet der Anschlussinhaber unter Umständen gar nicht für die ihm angelastete Urheberrechtsverletzung. Aber auch wenn die Haftung des Anschlussinhabers nicht ausgeschlossen werden kann, lassen sich die in der Abmahnung geforderten Beträge häufig deutlich reduzieren.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung über Filesharing-Netzwerke erhalten haben, beachten Sie Folgendes:

Notieren Sie sich die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Nehmen Sie innerhalb der Frist Kontakt zu mir auf und schicken Sie mir Ihre Abmahnung mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail oder per Fax. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden. Für die Zusendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, mich zu beauftragen vereinbare ich mit Ihnen einen Pauschalpreis. So wissen Sie stets vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch die Bearbeitung eines Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist möglich. Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Ich helfe Ihnen gerne und freue mich auf Ihre Nachricht.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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