Abmahnung durch RA Lutz Schroeder wegen unerlaubter Fotonutzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Zurzeit mahnt Herr Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel für einen „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSEG)” ab. Dabei geht es um eine vermeintlich unerlaubte Nutzung von Lichtbildern auf der Internetplattform eBay. Häufig wird die Verwendung eines Produktbildes in einem eBay-Angebot beanstandet.

Meist wurde das betreffende Angebot von eBay aufgrund einer entsprechenden Meldung über das VeRI-Programm bereits gelöscht. Aus rechtlicher Sicht ist damit die Angelegenheit jedoch noch nicht erledigt. So können insbesondere Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen denjenigen bestehen, der das Produktbild verwendet hat.

Bemerkenswert ist, dass auch Privatpersonen abgemahnt wurden. Gleichwohl wird in der Abmahnung ausgeführt, dass sich die Höhe des Schadensersatzanspruches nach der MFM-Tabelle richtet. Dabei handelt es sich um Lizenzempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.

Vorliegend kann bezweifelt werden, ob diese Empfehlungen herangezogen werden können. So hat die Rechtsprechung die MFM-Tabelle meist nur bei gewerblich Handelnden als Orientierung für die Bemessung der sog. fiktiven Lizenzgebühr herangezogen.

Weiterhin wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Auch wenn ein Urheberrechtsverstoß vorliegen sollte, ist hier Vorsicht geboten. Ist das Produktbild noch über eine andere Quelle abrufbar, droht die Verwirkung der Vertragsstrafe.

Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, können Sie mich gerne kontaktieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Krach LL.M.

Beiträge zum Thema