Abmahnung durch RAAG Kanzlei für Wang Yu aus Berlin

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Unter der Bezeichnung RAAG Kanzlei versendet der offenbar griechische Rechtsanwalt Nikolaos Kairis (Dikigoros ist griechisch und bedeutet übersetzt Rechtsanwalt) derzeit Tausende Abmahnungen aufgrund der angeblich nicht datenschutzkonformen Einbindung von Google Fonts auf den Websites sämtlicher Branchen.

Inhalt der Abmahnungen:

In der Abmahnung teilt die RAAG Kanzlei zunächst mit, dass sie Frau Wang Yu vertritt. Die Adresse ist der Platz, auf dem unter anderem das Brandenburger Tor in Berlin steht.

Sodann führt er aus, dass der Adressat der Abmahnung eine Internetseite betreibt und von seiner Mandantin als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Ziffer 7 DSGVO in Anspruch genommen wird. Seine Mandantin habe feststellen müssen, dass nach dem Aufruf der Website ihre IP-Adresse ohne Zustimmung seiner Mandantin genutzt und an den Internetkonzern Google durch Nutzung von Google Fonts weitergeleitet worden sei. Die RAAG Kanzlei teilt mit, dass sie diesen Verstoß leicht durch Screenshots und andere Urkunden nachweisen könne. Anschließend macht der abmahnende Dikigoros Nikolaos Kairis noch einige technische Ausführungen zu der vermeintlichen Dokumentation der angeblichen Rechtsverletzung.

Im Anschluss teilt Dikigoros Kairis mit, dass es sich bei der IP-Adresse um eine personenbezogene Datei im Sinne von Art. 7 1 DSGVO handele. Der Adressat des Schreibens habe ohne Zustimmung seiner Mandantschaft damit gearbeitet, indem er Google Fonts in seiner Website integriert habe. Aus diesem Grund habe die Mandantin von Dikigoros Nikolaos Kairis unterschiedliche Ansprüche.

Zunächst wird ein Anspruch auf Löschung und Unterlassung gemäß Art. 17 DSGVO sowie § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 BGB geltend. Die RAAG Kanzlei führt aus, dass eine Wiederholungsgefahr stets vermutet wird und hier konkret gegeben sei. Dabei soll es nicht ausreichen, die Schriftart zu löschen und die IP-Adresse nicht mehr an Google weiterzuleiten. Nach aktueller Rechtslage sei die Unterlassung explizit zu bestätigen.

Weiterhin wird ein Anspruch auf Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO geltend. Dikigoros Kairis teilt mit, dass seine Mandantin einen Antrag auf Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO stellt. Der Adressat des Schreibens hat damit als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Ziffer 7 DSGVO grundsätzlich innerhalb eines Monats die Auskunft zu erteilen.

Schließlich wird mitgeteilt, dass die Datenweitergabe für die Mandantin der RAAG Kanzlei einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil spüren lässt. Sie habe keine Kontrolle mehr über die Information der IP-Adresse und deren Nutzung. Aufgrund der in den USA nicht geltenden DSGVO wisse seine Mandantin auch nicht, was Google mit den übertragenen Informationen mache. Die RAAG Kanzlei macht letztlich einen immateriellen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend der mit 140,00 € angesetzt wird. Schließlich macht er noch Kosten der anwaltlichen Tätigkeit geltend, die er mit 63,70 €, Auslagen von 20,00 € sowie Mehrwertsteuer liquidiert. Zu diesem Zweck ist auch eine „Rechnung“ ohne nähere Erläuterung beigefügt.

Was ist nun zu tun bei Erhalt einer solchen Abmahnung?

Zunächst sollten Betreiber von Websites, die eine Abmahnung der RAAG Kanzlei wegen Google Fonts erhalten haben, dafür sorgen, dass Google Fonts rechtssicher eingebunden wird. Das kann entweder dadurch geschehen, dass die Schriftarten lokal gespeichert werden, so dass keine Informationsübertragung an einen Google Server in den USA stattfindet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit einer Einwilligung in die Informationsübertragung zu arbeiten. Hier wird Ihnen Ihr IT-Betreuer mit Sicherheit behilflich sein.

Zudem sollten Sie unbedingt auf die Abmahnung reagieren und sie zurückweisen!

Diese ist aus vielerlei Gründen unwirksam und daher unbeachtlich. Erfolgen die Einwendungen jedoch erst im Rahmen eines möglicherweise durch Herrn Dikigoros Kairis eingeleiteten Klageverfahrens besteht die Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Abwehr dieser sämtlichst unberechtigten Forderungen.

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