Abmahnung durch Rainer Munderloh für RGF Productionx

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Worum geht es?

Rechtsanwalt Rainer Munderloh versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm „Extreme Nr. 3 - Neugierige Teens". Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d. h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der RGF Productions Limited, zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Rainer Munderloh fordert für die RGF Productions Limited die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 780,00€.

Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Im vorliegenden Fall ist zudem besonders zu beachten, dass Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmen oftmals von Ehemännern oder Lebenspartnern begangen werden. Ist dies der Fall, haftet der Anschlussinhaber, der keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung hat, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zumindest nicht als Täter auf Schadenersatz. In Betracht kommt höchstens eine Haftung als sogenannter Störer, auf Unterlassung. Doch selbst diese Haftung kann ausgeräumt werden, wenn geltend gemacht wird, dass der Internetanschluss nicht für Filesharing bereitgestellt wurde. Nicht unbedingt müssen Sie den Täter der Urheberrechtsverletzung benennen. Insofern könnte Ihnen als Anschlussinhaber ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Sodann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.


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