Abmahnung durch Rechtsanwälte U+C im Auftrag der Digi Protect an dem Erotikfilm „Drenched in Love“

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Die Firma DigiProtect  lässt über die Rechtsanwälte U + C weiterhin vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmwerken abmahnen. Mir wurde eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Drenched in Love” vorgelegt.

Der in der Abmahnung erhobene Vorwurf besteht darin, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, vorgenanntes Filmwerk zum Upload angeboten zu haben. Vielen Benutzern von sog. Internettauschbörsen ist oft nicht bewusst, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anbieten.  Doch genau hier besteht der rechtliche Anknüpfungspunkt für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung. Trifft dies zu, so stellt diese Handlung einen Verstoß gegen § 19 a UrhG dar, der besagt: „Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist."

Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt 650, 00 € gefordert. Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da hierdurch u.a. die Gefahr von überhöhten Vertragsstrafen generiert wird, sowie der Verstoß anerkannt wird. Bitte bedienen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse auch nicht irgendwelcher Ratschläge aus Internetforen. Auch ich als verteidigender Anwalt verfolge die entsprechenden Threads häufig und bin erschrocken, welche vermeintlichen Tipps gegeben werden und welche Kostenrisiken damit zusammenhängen. Auch wenn oft behauptet wird, dass die einschlägigen Kanzleien die geltend gemachten Zahlungsansprüche beispielsweise bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht weiter verfolgen, so ist dies nicht richtig. Mir ist bisher kein Fall bekannt geworden. Vergessen wird keiner.

Ferner ist in diesem Jahr zu beobachten, dass viele Kanzleien in der Branche anscheinend die Anzahl der eingestellten Rechtsanwälte nicht unerheblich erhöht haben, so dass mit einer noch konsequenteren Verfolgung der Ansprüche zu rechnen sein könnte. Ein Punkt ist mir im Interesse möglicher Betroffener sehr wichtig zu erwähnen, da dies die Praxis leider immer wieder zeigt: Der Gang zum Anwalt sollte nicht dadurch gescheut werden, als dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um das illegale Angebot eines Erotikfilmes handelt. Die abmahnenden Kanzleien sind sich dieses Umstandes bewusst.

Erfahrene und im Bereich des Filesharing tätige Kollegen begegnen dieser Problematik täglich mit der erforderlichen Professionalität sowie der von Gesetzeswegen geforderten Diskretion. So ist zu vermuten, dass Schadensersatzbeträge, welche aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem pornografischen Filmwerk geleistet werden sollen, weitaus häufiger aus Gründen der Scham geleistet werden, als Beträge, die beispielsweise für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Musikstück gefordert werden. Sie sollten die Angelegenheit selbstverständlich grundsätzlich ernst nehmen, jedoch mit Bedacht handeln.

Suchen Sie sich fachkundigen Rat von einem Anwalt, der mit dieser Materie zu tun hat. Auch wenn viele Fälle gleich erscheinen, so kommt es häufig auf wichtige Details an, die Ihnen bei der Verteidigung helfen können. Sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt auch unbedingt auf die Frage möglicher Folgeabmahnungen an. Selbst wenn der Verstoß zutreffen sollte, so können entsprechende Forderungen nicht selten erheblich im Wege des Vergleiches reduziert werden, wobei von einer eigenen Verhandlung mit dem Gegenanwalt abgeraten werden sollte.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Wir vertreten bundesweit!


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