Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights – „Martin Garrix – Animals“

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Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermutlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Martin Garrix – Animals“. Die DigiRights Administration GmbH hat Daniel Sebastian mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt. Aufgrund der Rechtsverletzung fordert Daniel Sebastian einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 600,00 Euro von dem betroffenen Anschlussinhaber sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut dem Schreiben soll der Adressat das Musikstück „Martin Garrix – Animals“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so illegal öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu (§ 19 a UrhG) und erfolgt ohne dessen Einwilligung widerrechtlich.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn Sie eine  Abmahnung von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musiktitels „Martin Garrix – Animals“ erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten. Es stellt keine Lösung dar, wenn Sie Kontakt mit der gegnerischen Partei aufnehmen. Im Gegenteil: Wenn Sie dieser Ihr Aktenzeichen nennen, kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Vielmehr raten wir von Abmahnhelfer.de Ihnen dazu, innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird für Sie die geltend gemachten Ansprüche rechtlich überprüfen. Außerdem kann er die vorformulierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern. Diese ist regelmäßig viel zu weitgehend und kann Sie daher benachteiligen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, ist der Störer nicht schadensersatzpflichtig. In welchem Umfang Sie haften, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Es kommt entscheidend darauf an, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat und wie alt derjenige war.

Gerne überprüfen wir Ihre Abmahnung. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 an und berichten Sie uns Ihren persönlichen Fall. Sie erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung und ein unverbindliches Angebot. Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich Mandanten die eine Abmahnung erhalten haben.

 Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 


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