Abmahnung durch Remmen Rechtsanwälte für die Volkswagen AG

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Wir berichten über Abmahnungen der Kanzlei Remmen Rechtsanwälte für die Firma Volkswagen AG. Gegenstand der Abmahnung sind Markenrechtsverletzungen, z.B. an den Marken „VW“, „Volkswagen“ oder bekannten Logos des Autokonzerns wie „VW Käfer dreidimensional“ oder „VW Bus – dreidimensional“.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder bereits eine gerichtliche Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an! Wir helfen bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung der Situation sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, so dass Sie bei uns bestens aufgehoben sind!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine sog. Abmahnung, d.h. eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten. Die Volkswagen AG („VW“) hat zahlreiche Markenrechte inne und mahnt markenrechtliche Verstöße konsequent ab. VW geht beispielsweise gegen Bekleidungshändler auf Internethandelsplattformen wie eBay vor, die T-Shirts, Mützen oder andere Kleidungsstücke mit Aufdrucken markenrechtlich geschützter Logos des Konzerns vertreiben, ohne dazu berechtigt zu sein.

3. Was fordert man von Ihnen?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR pro Verstoß vorsieht. Außerdem sollen Abmahnkosten auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR erstattet werden, was Kosten in Höhe von 2.948,90 EUR zzgl. MwSt. entspricht. Außerdem werden Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie keinerlei Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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