Abmahnung durch R&K Smoke Master GmbH wegen angeblicher Verletzung der Marke „Da Vinci“

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RA Steffen Majoyeogbe

- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz -

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über 15 Jahre Berufserfahrung  im Bereich 

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Mir liegen aktuell mehrere Abmahnungen der R & K Smoke Master GmbH zur Bearbeitung vor. Die Abmahnschreiben wurden von der R&K Smoke Master GmbH selbst verfasst und richten sich an Onlinehändler aus dem Bereich E-Zigaretten und entsprechendem Zubehör.


Hintergrund der Abmahnungen:

Die R & K Smoke Master GmbH hat ihren Sitz unter der Anschrift Ellscheider Straße 14 B, 42781 Haan. Geschäftszweck ist der Handel mit Artikeln des Shisha-Bereichs, E-Zigaretten inklusive des Im- und Exports.

Die R & K Smoke Master GmbH ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „Da Vinci“, welche unter der Registernummer: 302017021598 beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Nizza Klasse 34 geschützt ist. Darunter sind konkret geschützt:

Raucherzubehör; Wasserpfeifen; Wasserpfeifen-Schläuche als Teile von Wasserpfeifen; Glas- und Tonköpfe als Teile von Wasserpfeifen; Tabak für Wasserpfeifen; Tabakwaren für Wasserpfeifen


Inhalt der Abmahnungen:

In ihren Abmahnschreiben beanstandet die R & K Smoke Master GmbH die Verwendung des Zeichens „Vinci“ im Zusammenhang mit Angeboten von E Zigaretten der marke Voopoo. Hierzu führt sie aus, die Verwendung des Zeichens „Vinci“ stelle eine Maklerrechtsverletzung dar und erläutert hierzu:

Das von Ihnen verwendete Zeichen ist mit dem als Marke geschützten Zeichen identisch [alternativ: „verwechslungsfähig ähnlich“]“.

Im Zuge dessen verweist sie auf Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche. 

Des Weiteren werden binnen einer fünftägigen Frist eine Zahlung in Höhe von 2.437,48 € zuzüglich Mehrwertsteuer und binnen gleicher Frist die Abgabe einer, dem Schreiben beigefügten Unterlassungserklärung gefordert. Die Unterlassungserklärung enthält u.a. folgende Erklärung:

„…Hiermit erklären wir das betreiben von Produkten mit dem Logo; Aufdruck oder Produktbeschreibung „Vinci“ für die Warengruppe „34“ zu unterlassen. Bei verstoß der Unterlassungserklärung drohen Geldbuße i.H.v. 250.000€…“


rechtliche Hintergründe:

Zu prüfen ist, ob die von der R & K Smoke Master GmbH beanstandeten Handlungen überhaupt Markenrechtsverletzungen darstellen. Vorgeschaltet ist die Frage zu klären, ob durch die jeweils konkrete  Verwendung des Begriffs „Vinci“ eine Nutzung in markenrechtlichem Umfang erfolgt. Zu prüfen ist insoweit, ob der Begriff im Wege eines Co-Brandings als Zweit- oder Untermarke der (Haupt)marke oder Produktbezeichnung der beworbenen Waren verstanden werden kann.

Im darauffolgenden Schritt müsste unter Berücksichtigung der hierzu umfangreichen Rechtsprechung geprüft werden, ob durch die Verwendung des Begriffs „Vinci“ eine Verwechslungsgefahr zum Nachteil der Marke „Da VinCi“ vorliegt.

Eine rechtliche Bewertung kann seriöser Weise jedoch nur unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls, z.B. der konkreten Aufgestaltung der beanstandeten Werbung erfolgen.


Was ist zu tun?

Trotz mehrerer formaler Mängel der Abmahnung sowie der geforderten Unterlassungserklärung sollten Sie die Abmahnung grundsätzlich ernst nehmen.

Unser Rat, halten Sie die bewährte Vorgehensweise ein:

1. Bewahren Sie Ruhe.

2. Halten Sie die Fristen ein.

3. Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt mit dem Abmahner und/oder dessen Rechtsvertretung auf.

4. Geben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne rechtliche Prüfung der Abmahnung ab.

In vielen Fällen macht es Sinn, sich gleich an eine(n) spezialisierte(n) Anwalt / Anwältin, z.B. eine(n) Fachanwalt / Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz zu wenden.

Nach sorgfältiger Überprüfung der Sach – und Rechtslage empfiehlt es sich ggf. eine Unterlassungserklärung abzugeben. Für diesen Fall ist bei der Formulierung einer eigenen, modifizierten Unterlassungserklärung dringend darauf zu achten, dass diese rechtswirksam ist und eine Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Andernfalls können die im Raum stehenden Unterlassungsansprüche ohne weitere Ankündigung, z.B. im Wege einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung weiterverfolgt werden. Im Hinblick auf die geltend gemachten Kosten häufig tragfähige vergleiche erzielt werden.

Lassen Sie sich gerne von mir vertreten.


Warum wir?

Im Rahmen meiner über 15-jährigen Berufserfahrung im Bereich des Marken-, Wettbewerbs, Urheber-, IT- und Medienrechts habe ich tausende von Abmahnungen bearbeitet und Mandanten deutschlandweit vertreten.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bin ich mit den Besonderheiten und Feinheiten von Abmahnverfahren, sowie sich ggf. anschließenden einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren bestens vertraut. Häufig konnte ich Unterlassungs- und Folgeansprüche aufgrund formeller Mängel erfolgreich verteidigen, obwohl die die Ansprüche in materieller Hinsicht berechtigt waren.

Mein Personal und Kanzleistruktur sind auf die schnelle Reaktion auf Abmahnungen und einstweilige Verfügungen geschult bzw. ausgerichtet.

Gerne lassen wir Sie von unserer Expertise profitieren.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0231-10877880 oder per E-Mail unter info@maj-law.de

Foto(s): Steffen Majoyeogbe

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