Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Die Pilgerin“

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Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer (www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload der TV-Mini Serie „Die Pilgerin“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Bei derartigen Tauschbörsen ist Vorsicht geboten, da dieser Upload regelmäßig automatisch bereits durch das Herunterladen einer Datei passiert.

Da diese öffentliche Zugänglichmachung jedoch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.481,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich den durch die Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Betrag zahlen?

Es ist keine Lösung, den geforderten Betrag in Höhe von 1.481,00 Euro übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung. Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Unter Umständen können zwei Möglichkeiten bestehen, den Betrag zumindest anteilig zurückzuweisen.

Zum einen wird immer häufiger ein derartig hoher Forderungsbetrag durch Gerichte eher kritisch begutachtet und kann auch von diesen nach unten korrigiert werden.

Zum anderen kann eine zumindest anteilige Zurückweisung aufgrund der unterschiedlichen Haftungsmöglichkeiten stattfinden. So wird der Anschlussinhaber zwar aufgrund der zuvor ermittelten IP-Adresse vorerst als Täter in die Haftung genommen, jedoch kann aufgrund dieser Ermittlung lediglich gesagt werden, wer Anschlussinhaber ist. Das heißt aber nicht, dass der Anschlussinhaber zwangläufig auch die Urheberrechtsverletzung an der TV- Mini- Serie „Die Pilgerin“ veranlasst hat. Insbesondere in einem Mehrpersonenhaushalt, indem der Internetanschluss von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt wird, kann eine ernsthafte Möglichkeit bestehen, dass ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an der Serie „Die Pilgerin“ begangen hat. Dann kann der Anschlussinhaber zwar noch als sogenannter Störer haften, dieser ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig. Und zumindest der Schadensersatz kann zurückgewiesen werden. Welche Haftungsvariante vorliegt ist grundsätzlich an Hand des jeweilige Einzelfalles zu beurteilen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

Des Weiteren sollten Sie die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung Ihrem Rechtsanwalt zur Durchsicht vorlegen und diesen mit der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen, da der beigefügte Erklärungsvorschlag regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei und somit zu Ihrem Nachteil formuliert wurde. Die von Ihrem Rechtsanwalt abgeänderte Erklärung sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese können ungenau sein, da sie meist von juristischen Laien abgefasst wurden. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen kann.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Mini-TV-Serie „Die Pilgerin“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie telefonisch erreichbar. Ebenfalls können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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