Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Concorde Filmverleih GmbH – „Warm Bodies“

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Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Concorde Filmverleih GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Warm Bodies“ ab.

Der Betroffene soll den 2013 erschienen Film „Warm Bodies" in einem p2p-Netzwerk anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein der Rechteinhaberin Concorde Filmverleih GmbH zu und stellt -soweit diese ihre Einwilligung nicht gegeben hat- eine Urheberrechtsverletzung dar.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den abgemahnten Anschlussinhaber dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu entrichten. Der geforderte Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro und dem Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro zusammen. Außerdem soll der Betroffene die abgemahnte Datei, vorliegend also den US-amerikanischen Film „Warm Bodies", dauerhaft von seinem Rechner löschen.

Wie reagiere ich am Besten auf die erhaltene Abmahnung? 

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer erreicht hat, raten wir Ihnen zu folgenden Handlungsempfehlungen:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Nichts unterschreiben!
  4. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  5. Rechtsanwalt aufsuchen!
  6. Frist wahren! 

Sie sollten also keinesfalls überstürzt die geltend gemachte Forderung zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, da Sie sich so selbst Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden können. Vielmehr sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann die Ansprüche für Sie überprüfen und Ihnen sodann Handlungsalternativen aufzeigen. Des Weiteren sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Diese ist regelmäßig zu weit gefasst und folglich nachteilhaft für Sie. Aus diesem Grund sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abändern („modifizieren") lassen und auf die nötigsten Angaben beschränken. Wir können Ihnen nicht die Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung, die Sie auf vielen Internetforen finden, empfehlen. Diese können Ungenauigkeiten enthalten und entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwangsweise der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Es ist zum Beispiel auch möglich, dass ein Dritter, der ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss hat, die Rechtsverletzung begangen haben könnte. Wenn dies der Fall ist, können Sie nur noch als sogennanter Störer haften. Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung stellt und somit auch für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich ist. Eine Haftungsbefreiung kommt in diesen Fällen dann in Betracht, wenn Sie beweisen können, dass Sie Ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet haben und Ihr WLAN-Netzwerk hinreichend gesichert haben.

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Concorde Filmverleih GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung bezogen auf das Werk „Warm Bodies" erhalten haben, können Sie gerne unser kostenloses Erstgespräch für eine erste anwaltliche Einschätzung wahrnehmen. Wir sind unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 für Sie erreichbar.

Mehr unter: www.abmahnhelfer.de/waldorf-frommer-abmahnung

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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