Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „24: Live Another Day“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) versendet im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an den Folgen der Serie „24: Live Another Day“.

Die britisch-US-amerikanische Fernsehserie soll innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist aber dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten, sodass dieser seine Einwilligung erteilen muss, damit die öffentliche Zugänglichmachung nicht illegal erfolgt. Dies ist im vorliegenden Fall jedoch nicht geschehen.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb kurzer Zeit und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung am besten?

Als Erstes sollten Sie sich die von der Gegenseite gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser sollte die Abmahnung und die beigefügte Unterlassungserklärung überprüfen. Teilweise sind die Forderungen überhöht. Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weitgehend und sollten daher zu Ihrem Vorteil abgeändert werden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich gegen den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Gegen diesen besteht die tatsächliche Vermutung, dass er auch der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Gerade wenn Sie in einem Mehrpersonenhaushalt leben, hat häufig ein anderer die Urheberrechtsverletzung verursacht. Abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, kommt sodann eine beschränkte Haftung als Störer (keine Schadensersatzkosten) oder sogar eine volle Haftungsbefreiung in Betracht.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung der Serie „24: Live Another Day“ erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 96535854. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen an.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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