Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „X-Men: Zukuft ist Vergangenheit“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) hat im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ abgemahnt.

Der Vorwurf der Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer lautet, der Abgemahnte habe innerhalb eines sogenannten p2p-Netzwerks (peer-to-peer-Netzwerks), wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern den US-amerikanischen Actionfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags, bestehend aus Schadensersatzkosten und Rechtsanwaltsgebühren, in Höhe von 815,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem kann er ermitteln, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr ausschließen können, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Jedoch raten wir davon ab, die mitgeschickte Unterlassungserklärung ohne jegliche Änderung abzugeben. Diese ist nämlich meist viel zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert. Sie kann Regelungen enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen; beispielsweise kann die zeitliche Geltung von über 30 Jahren festgelegt sein oder ein Schuldanerkenntnis. Um solche negativen Punkte auszuschließen, sollten Sie von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abfassen lassen. Diese sollte nur die nötigsten Angaben enthalten. Sie sollten davon absehen, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien verfasst und zudem nicht auf Ihren Einzelfall abgestimmt.

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen der unerlaubten Verwertung des Films „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ abgemahnt wurden, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Team von Abmahnhelfer.de auf und nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs unter der Telefonnummer: 030 965 35 854. In diesem können Sie uns Ihren Fall erzählen und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Unsere Leistungen bieten wir aufgrund von Pauschaltarifen bundesweit zu sehr fairen Preisen an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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