Abmahnung durch Waldorf Frommer - „Man of Steel“

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Derzeit mahnen die Anwälte der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Man of Steel“ ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Die Betroffenen sollen die US-amerikanischen Comicverfilmung „Man of Steel“ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks anderen Usern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei solchen p2p-Netzwerken zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert wegen der begangen Urheberrechtsverletzung den Anschlussinhaber auf, einen pauschalen Vergleichsbetrag, bestehend aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten in Höhe von 815,00 Euro, zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik verfallen und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nichts vorschnell zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Sie sollten davon absehen, mit den Anwälten von Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen. Es kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen. Außerdem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Stattdessen empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen.

Außerdem sollte die beigefügte Unterlassungserklärung juristisch überprüft werden. Diese ist häufig viel zu weitgehend und daher mit Nachteilen verbunden. Teilweise wird in den Unterlassungserklärungen eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festgelegt. Um solche negativen Punkte auszuschließen, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt die Unterlassungserklärung zu Ihrem Vorteil modifizieren.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Man of Steel“ abgemahnt wurden, nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch. Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Sie können uns telefonisch erreichen. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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