Abmahnung durch Waldorf Frommer: Shades of Grey – Geheimes Verlangen

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Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen das Hörbuch zum weltweiten Bestseller „Shades of Grey - Geheimes Verlangen" (Band 1) von  E.L. James illegal im Rahmen einer Internettauschbörse zum Download angeboten zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Waldorf Frommer verlangt von ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit ist eine Erklärung gemeint, in der Sie versprechen, zukünftig die Rechte von FIRMA nicht mehr über das Internet zu beeinträchtigen. Grundsätzlich müssen Sie zwar zu Ihrem Schutz eine Unterlassungserklärung abgeben, damit gegen Sie keine einstweilige Verfügung ergehen kann, jedoch enthält die vorformulierte Erklärung von Waldorf Frommer für Sie nachteilige Klauseln. Sie sollten daher dringend eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung alleine genügt jedoch nicht, um den Fall aus der Welt zu schaffen, da die Geldforderungen ja bestehen bleiben. Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch in folgendem Artikel:

http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus

Soll ich den geforderten Betrag zahlen?

Zahlen Sie zunächst nichts!

Waldorf Frommer verlangt vom Adressaten Schadensersatz in Höhe von 450€ und Anwaltskosten in Höhe von 506€, bemessen an einem Streitwert von 10.000€. Sie sollten auf keinen Fall ohne weitere Rücksprache mit einem Anwalt eine Zahlung vornehmen. Häufig lässt sich der Betrag reduzieren und in manchen Fällen lässt sich eine Zahlung sogar gänzlich verweigern.

Insbesondere in Fällen, bei denen der Download durch Dritte verursacht worden ist, besteht die Möglichkeit sich effektiv zu verteidigen. In einigen Aufsehen erregenden Entscheidungen haben Gerichte in jüngerer Zeit die Rechte von Anschlussinhabern im Fall von Filesharing durch Dritte deutlich gestärkt. So kann ein Anschlussinhaber nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten worden. Dazu gehört unter anderem, die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich allerdings einen näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, nutzen Sie hierzu die Möglichkeit kostenloser Ersteinschätzung durch Kanzleien im Internet; sehr gerne auch durch uns!

Sind auch Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen, dann laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein. Rufen Sie uns unverbindlich unter der Tel.-Nr. 08008662266 an, schildern Sie uns Ihren Sachverhalt und wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam, welches Vorgehen in Ihrem Fall das Beste wäre. Wir arbeiten dabei ausschließlich zu fairen Pauschaltarifen, damit Sie auch voll und ganz bilde darüber sind welche Kosten auf Sie zukommen. Eine Erstberatung ist bei uns in jedem Fall kostenlos!

Mehr Informationen zum Thema Abmahnung und zur Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie auf unserer Website Abmahnhelfer.de.

Werdermann | von Rüden

Partnerschaft von Rechtsanwälten

Oberwallstr. 9

10117 Berlin

Telefon: 030 - 200590770

Telefax: 030 - 2005907711

E-Mail: info@wvr-law.de

Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

www.abmahnhelfer.de

www.wvr-law.de


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