Abmahnung durch Waldorf Frommer: "Sleepy Hollow" Staffel 2 (Div. Folgen)

  • 2 Minuten Lesezeit

Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ließ durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

Berichten zufolge handelte es sich kürzlich um eine Serie, und zwar um diverse Folgen der 2. Staffel der Serie “Sleepy Hollow”:

Folge 01: This Is War
Folge 02: The Kindred
Folge 03: Root of All Evil
Folge 04: Go Where I Send Thee…
Folge 05: The Weeping Lady
Folge 06: And the Abyss Gazes Back
Folge 07: Deliverance
Folge 08: Heartless
Folge 09: Mama
Folge 10: Magnum Opus
Folge 11: The Akeda
Folge 12: Paradise Lost
Folge 13: Pittura Infamante
Folge 14: Kali Yuga
Folge 15: Spellcaster
Folge 16: Cube 3
Folge 17: TBA
Folge 18: TBA

Die Forderung?

Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Ihre Reaktion?

Bleiben Sie zunächst ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Gerne beraten wir Sie.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema