Abmahnung durch Waldorf Frommer: The Vampire Diaries - Black Hole Sun (Folge der 6. Staffel)

  • 2 Minuten Lesezeit

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Serie („The Vampire Diaries“) ab. Dabei handelt es sich um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an einzelnen Folgen der Serie „The Vampire Diaries“ durch das unbefugte Verbreiten in (bit)Torrent Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Die betroffene Folge „Black Hole Sun“ gehört zur 6. Staffel von „The Vampire Diaries“:

01 I'll Remember
02 Yellow Ledbetter
03 Welcome to Paradise
04 Black Hole Sun
05 The World Has Turned and Left Me Here
06 The More You Ignore Me, the Closer I Get
07 Do You Remember the First Time?
08 Fade Into You
09 I Alone
10 Christmas Through Your Eyes
11 Woke Up with a Monster
12 Prayer For the Dying
13 The Day I Tried To Live
14 Stay
15 Let her go
16 The Downward Spiral

Vorsicht: Die Gefahr, zukünftig wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden, ist hoch!

Was wird von Waldorf Frommer bzw. der Rechteinhaberin verlangt?

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von insgesamt 519,50 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Download = „Anbieten“?

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so also auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger dieser „Vampire Diaries“-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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