Abmahnung durch Waldorf Frommer: „Two And A Half Men“ (Serie)

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Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc.

Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Two And A Half Men” ab.

Im Februar 2015 wurde die Serie mit einem einstündigen Serienfinale nach 262 Folgen beendet. An Folgen dieser letzten 12. Staffel wurden Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Wer also heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern.

Für das Anbieten einer Folge der TV-Serie „Two and a Half Men“ verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 EUR führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Die Folgen der 12. Staffel tragen die Titel:

01 „The Ol’ Mexican Spinach“,
02 „A Chic Bar In Ibiza“,
03 „Glamping In A Yurt“,
04 „Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight“,
05 „Oontz. Oontz. Oontz.“,
06 „Alan Shot A Little Girl“,
07 „Sex With An Animated Ed Asner“,
08 „Family, Bublé, Deep-Fried Turkey“,
09 „Bouncy, Bouncy, Bouncy, Lyndsey“,
10 „Here I Come, Pants!“,
11 „For Whom The Booty Calls“,
12 „A Beer-Battered Rip-Off“,
13 „Boompa Loved His Hookers“
14 „Don’t Give a Monkey a Gun“
15 „Of Course He’s Dead“

 Nützliche Tipps zur „Two And A Half Men”-Abmahnung:

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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