Abmahnung durch Waldorf Frommer: „Two and a Half Men - Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight”

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Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Serie ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an einzelnen Folgen der Serie „Two and a Half Men“ durch das unbefugte Verbreiten in (Bit)-Torrent-Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Die betroffene Folge „Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight“ gehört zur 12. Staffel von „Two and a Half Men“:

01 „The Ol' Mexican Spinach“,
02 „A Chic Bar In Ibiza“,
03 „Glamping In A Yurt“,
04 „Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight“,
05 „Oontz. Oontz. Oontz.“,
06 „Alan Shot A Little Girl“,
07 „Sex With An Animated Ed Asner“,
08 „Family, Bublé, Deep-Fried Turkey“,
09 „Bouncy, Bouncy, Bouncy, Lyndsey“,
10 „Here I Come, Pants!“,
11 „For Whom The Booty Calls“,
12 „A Beer-Battered Rip-Off“,
13 „Boompa Loved His Hookers“

Für das Anbieten dieser Folge der TV-Serie „Two and a Half Men“ verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von 519,50 EUR führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger dieser„Two and a Half Men“-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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