Abmahnung FAREDS für Thomas Olbrich wegen des Musikstücks "Andreas Bourani - Auf Uns"

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Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg versendet aktuell Abmahnungen im Auftrag von Herrn Thomas Olbrich wegen der illegalen Verbreitung des Musikwerks "Andreas Bourani - Auf Uns" in Internettauschbörsen.

Die Kanzlei FAREDS führt in dem Abmahnschreiben aus, dass Herr Thomas Olbrich als Sänger und Songwriter tätig sei und als Urheber (Mittexter, Mitkomponist) berechtigt sei, gegen die illegale Verbreitung des Musiktitels "Andreas Bourani - Auf Uns" über Internet-Tauschbörsen vorzugehen.

Es wird behauptet, dass im Rahmen von Ermittlungen eines von Herrn Thomas Olbrich beauftragten Softwareunternehmens festgestellt worden sei, dass das Musikwerk "Andreas Bourani -Auf Uns" zu einem bestimmten Zeitpunkt über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers über die Tauschbörsensoftware "FlashGet 1.80" illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sei.

Die Kanzlei FAREDS fordert den abgemahnten Anschlussinhaber im Namen ihrer Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Darüber hinaus wird behauptet, der Mandantschaft stünde im Falle einer Täterhaftung ein Schadensersatz in Höhe von 200,00 Euro zu. Weiter werden pauschale Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 Euro und Anwaltskosten aus einem Streitwert von 1.220,00 Euro in Höhe von 169,50 Euro gefordert.

Die Gesamtforderung beträgt somit 389.50 Euro.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag  von Herrn Thomas Olbrich wegen Filesharings erhalten haben sollten Sie Folgendes beachten:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Ansonsten droht die Einleitung weiterer Schritte gegen Sie wie z. B. der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

- Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige Beratung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Zahlungserklärung

- Lassen Sie sich hinsichtlich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend von einem Rechtsanwalt darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings kann sich der betroffene Anschlussinhaber inzwischen sehr häufig erfolgreich verteidigen.

Sofern der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss man überhaupt nicht für die angebliche Urheberrechtsverletzung geradestehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch dann, wenn es nicht möglich ist, eine Haftung als Täter oder Störer auszuschließen, können die geforderten Beträge mit anwaltlicher Unterstützung häufig deutlich reduziert werden.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.


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