Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH iAv. Malibu Media LLC – „Together at Last” und „The Young and the Restless”

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Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag der Malibu Media LLC Internetanschlussinhaber wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen ab.

Um was geht es bei der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Filme „Together at Last" und „The Young and the Restless" aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen die vermeintlich urheberrechtlich geschützten Filmwerke auf einer Internet-Tauschbörse (p2p) zum Download angeboten zu haben. Da die Filmproduzentin Malibu Media LLC für dieses Anbieten keine Einwilligung erteilt hat, habe der Abgemahnte die Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht und weitergehend eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Was wird in der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft gefordert?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds macht für ihre Mandantschaft (Malibu Media LLC) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, welche dieser aufgrund der widerrechtlichen Handlung entstanden seien. Daher wird der Abgemahnte in dem Schreiben aufgefordert, eine strafbewehrte vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen.

Grundsätzlich sollten Sie eine Filesharing-Abmahnung nicht ignorieren, da dadurch vermeintlich entstandene Kosten nur unnötig durch weitere rechtliche Schritte gegen Sie in die Höhe getrieben werden könnten. Daher ist es regelmäßig ratsam, eine Unterlassungserklärung anzugeben. Meist ist im Anhang der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu finden. Diese sollte jedoch nicht voreilig unterzeichnet werden. Diese sind oftmals zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und erhalten daher für gewöhnlich für Sie nachteilige Klauseln. Daher sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da diese ein Leben lang wirksam ist, ist es jedoch nicht ratsam auf Muster-Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurück zu greifen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten, dieser kann Ihnen dann eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten aufsetzen. Gerne sind auch wir Ihnen hierbei behilflich, fragen Sie uns gerne danach.

Auch die von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für Malibu Media LLC geforderten 600,00 Euro sollten keinesfalls voreilig gezahlt werden. Der geforderte Betrag sollte regelmäßig im Vorhinein anwaltlich und an Hand des Einzelfalls überprüft werden.

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

So untersagte das LG München (7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht die Werke „Together at Last" oder „The Young and the Restless" der Malibu Media LLC war, stellt das Urteil jedoch Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Daher ist es ratsam, die aktuelle Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Malibu Media LLC von einem fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen, so dass Sie dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft reagieren können.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft wegen des Filmwerkes: „Together at Last" oder „The Young and the Restless" erhalten, so rufen Sie uns doch gerne unter der Tel.-Nr. 08008662266 unverbindlich an oder nutzen Sie das auf unserer Website www.abmahnhelfer.de zu findende Kontaktformular. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören!


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