Abmahnung Frommer Legal für warner Bros. für die Serie "The Walking Dead"

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten? Kaum beginnt die neue Staffel von „The Walking Dead”, steigt das Interesse, die aktuellsten Folgen bereits im Internet zu verfolgen. Achtung der Upload in sogenannten Internettauschbörsen ist illegal.

Die Warner Bros. verschickt regelmäßig durch ihre Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des illegalen Downloads der US-Serie „The Walking Dead” in sogenannten Internettauschbörsen wie beispielweise BitTorrent oder eDonkey u.a.. Mit einer solchen Abmahnung verlangen Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalierten Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Eine solche Abmahnung ist unbedingt ernst zu nehmen!

Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand und hoffen dann, dass das Gewitter vorbeizieht. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung und unzähligen Fällen, die wir gegen Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte)  durchgefochten haben, dass diese nicht einfach aufhören, die Ansprüche ihrer Mandantschaft zu verfolgen.

Notfalls auch per einstweiliger Verfügung, die mit weiteren Prozesskosten von ca. € 2.000,00 verbunden ist. 

Notieren Sie die in der Regel kurzgewählte Frist und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte)  auf. Unterschreiben Sie nichts; zahlen Sie nichts. - Abmahnung Frommer Legal

Suchen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und lassen Sie sich dort umfassend beraten. Ein Schwerpunkt dieser Beratung wird sein, ob neben Ihnen als Anschlussinhaber weitere Personen in Ihrem Haushalt, WG oder Pension Zugang zu Ihrem W-LAN Anschluss hatten.

Nach der ständigen und gängigen Rechtsprechung des BGH gibt es die Möglichkeit, Sie als Anschlussinhaber gut zu verteidigen, wenn es die ernsthafte Möglichkeit gibt, dass jemand anderes Ihren Anschluss genutzt hatte. Gehen Sie daher in sich und versuchen Sie sich zu erinnern, was zum damaligen Zeitpunkt des Downloads in Ihrem Haushalt los war. Wie viele Personen waren anwesend? Wie viele Personen hatten Zugang? Sie müssen nicht befürchten, dass Sie jemanden anderes hinhängen müssen, um selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

Wir brauchen diese Informationen, um mit Ihnen dann zu besprechen, wie die weitere Taktik aussieht. Es gibt Wege, wie Sie aus einer solchen Situation ohne jegliche Zahlung und ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung herauskommen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georg Schäfer

Beiträge zum Thema