Abmahnung für Application Automation LLC durch Rechtsanwalt Reininghaus

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Das US-amerikanische Unternehmen Application Automation LLC lässt über Rechtsanwalt Reininghaus aus Köln Verstöße gegen Urheberrechte an Software abmahnen. Die uns vorliegende Abmahnung betrifft den „Crack“ mehrerer Programme, die in vollem Funktionsumfang nur kostenpflichtig von der Abmahnenden vertrieben werden.

1. Was ist passiert?

Die Computerprogramme „ClashBot“, „BoostBot“  und „RaccoonBot“ werden von der Abmahnenden als Shareware mit eingeschränktem Funktionsumfang kostenlos und als Vollversion gegen Entgelt über das Internet vertrieben. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, technische Schutzmaßnahmen, die den Zugriff auf den vollen Funktionsumfang beschränken, durch sog. „Cracks“ umgangen und diese „Cracks“ über ein Forum öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dabei handele es sich laut Abmahnung um Beihilfe zu massenhaften Urheberrechtsverletzungen.

2. Was wird vom Abgemahnten gefordert?

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 3.500,00 Euro für jeden Verstoß vorsieht. Darüber hinaus sollen Abmahnkosten bei einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro getragen werden, was einem Betrag von 1.531,90 Euro ohne MwSt. entspricht. Des Weiteren macht der Abgemahnte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend.

3. Was ist jetzt zu tun?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten haben, rufen Sie uns an! Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt.

Unsere Empfehlung:

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen direkten Kontakt auf!
b. Unterschreiben Sie keine Erklärungen!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Leisten Sie keine Zahlungen!
e. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

4. Warum wir?

Das Urheberrecht mit seinen gewerblichen Bezügen gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz im Allgemeinen und im Urheberrecht im Besonderen und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir entwickeln für Sie auch gern Lizenzverträge oder beraten Sie bezüglich Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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